Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Ehebruch unter Soldaten disziplinarisch geahndet werden darf. Dabei ging es um einen Fall, in dem ein Hauptfeldwebel einen Kameraden mit dessen Ehefrau betrogen hat. Das Gericht bestätigte, dass ein solcher „Bruch der Kameradenehe“ eine Verletzung der Kameradschaftspflicht ist und deshalb disziplinarische Konsequenzen haben kann (22.1.2025, Az. 2 WD 14.24).
