Personalrat aktuell 01.08.2024

Nr. 15 | August I 2024

Entfernung aus Dienst:
So ein Käse: Warum ein Autobahnpolizist seinen Job verlor

Inklusion im öffentlichen Dienst:
Helfen Sie als Personalrat mit,
Teilhabechancen zu erhöhen

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So werden und bleiben Sie ein noch besserer Personalratsvorsitzender
Die persönliche Weiterentwicklung ist ein vielschichtiger Prozess, der für Ihr individuelles Wachstum von großer Bedeutung ist. Sie hilft Ihnen, Ihr volles Potenzial zu erkennen und zu entfalten, und ermöglicht es, persönliche Ziele zu erreichen und ein erfüllteres Leben zu führen.
Offene Urlaubsansprüche? Diese Lösung kann Ihr Dienstherr künftig nicht mehr nehmen
Am Ende des Arbeitsverhältnisses gibt es häufig offene Urlaubstage. Bisher war es gängige Praxis, zu vereinbaren, dass der Urlaub bereits vollständig genommen war. Dafür stieg dann meistens der Abfindungsbetrag. Doch das geht so ohne Weiteres nun nicht mehr (Landesarbeitsgericht Köln, 11.4.2024, Az. 7 Sa 516/23).
Personalrat Aufgaben: Inklusion im öffentlichen Dienst
In Deutschland leben 7,9 Millionen anerkannte schwerbehinderte Menschen. Davon ist etwa die Hälfte unter 65 Jahren alt, also im erwerbsfähigen Alter. Und die tatsächliche Zahl von behinderten Menschen liegt vermutlich wesentlich höher. Damit verbunden sind auch die Personalrat Aufgaben bei Inklusion, denn die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter ist ein Thema, das ständig fortzuentwickeln ist.
Verbotene Nebentätigkeit mit Kenntnis des Dienstherrn: So helfen Sie Ihren Kollegen
Unter gewissen Voraussetzungen können nicht genehmigte Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten sogar dazu führen, dass sie aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Gerade wenn der Dienstherr die Nebentätigkeit kennt und nicht einschreitet, kann etwas anderes gelten, wie sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 16.4.2024 (Az. DL 16 S 2046/22) ergibt.
Ihr Tätigkeitsbericht: Mit diesem Muster erleichtern Sie sich Ihren Bericht
Sie als Personalrat haben kalenderjährlich in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. So steht es ausdrücklich in § 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz. In den Landesvertretungsgesetzen finden sich entsprechende Regelungen. Nutzen Sie z. B. das folgende Muster.
„Gibt es einen Betriebsübergang im öffentlichen Dienst?“
Frage: Wird ein Unternehmen von einem anderen übernommen, lese ich häufig von einem sogenannten Betriebsübergang. Dieser hat besondere Voraussetzungen und arbeitsrechtliche Folgen für die Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere gehen die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Arbeitgeber über. Gibt es so etwas eigentlich auch im öffentlichen Dienst? Konkret: Bei uns soll das derzeit als Eigenbetrieb geführte Stadttheater in eine private GmbH überführt werden. Ist das ein Betriebsübergang oder müssen neue Arbeitsverträge geschlossen werden?

Arbeitshilfen

  • Vor Einstellung prüfen
  • Tätigkeitsbericht Personalrat