Sie haben in Ihrer Dienststelle sicherlich auch eine Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wie gut arbeiten Sie bisher mit ihr zusammen? Die Vertrauensperson der SBV hat das Recht und die Pflicht, im Vorstand des Personalrats mitzuarbeiten.
Die persönliche Weiterentwicklung ist ein vielschichtiger Prozess, der für Ihr individuelles Wachstum von großer Bedeutung ist. Sie hilft Ihnen, Ihr volles Potenzial zu erkennen und zu entfalten, und ermöglicht es, persönliche Ziele zu erreichen und ein erfüllteres Leben zu führen.
Nachdem ein Polizist 180 kg Käse aus einem verunfallten Lkw gestohlen hatte, wurde er aus dem Dienst entfernt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat diese Entscheidung nun bestätigt (19.6.2024, Az. 3 A 10264/24.OVG)
Am Ende des Arbeitsverhältnisses gibt es häufig offene Urlaubstage. Bisher war es gängige Praxis, zu vereinbaren, dass der Urlaub bereits vollständig genommen war. Dafür stieg dann meistens der Abfindungsbetrag. Doch das geht so ohne Weiteres nun nicht mehr (Landesarbeitsgericht Köln, 11.4.2024, Az. 7 Sa 516/23).
In Deutschland leben 7,9 Millionen anerkannte schwerbehinderte Menschen. Davon ist etwa die Hälfte unter 65 Jahren alt, also im erwerbsfähigen Alter. Und die tatsächliche Zahl von behinderten Menschen liegt vermutlich wesentlich höher. Damit verbunden sind auch die Personalrat Aufgaben bei Inklusion, denn die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter ist ein Thema, das ständig fortzuentwickeln ist.
Unter gewissen Voraussetzungen können nicht genehmigte Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten sogar dazu führen, dass sie aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das muss aber nicht in jedem Fall so sein. Gerade wenn der Dienstherr die Nebentätigkeit kennt und nicht einschreitet, kann etwas anderes gelten, wie sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 16.4.2024 (Az. DL 16 S 2046/22) ergibt.
Sie als Personalrat haben kalenderjährlich in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. So steht es ausdrücklich in § 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz. In den Landesvertretungsgesetzen finden sich entsprechende Regelungen. Nutzen Sie z. B. das folgende Muster.
Frage: Wird ein Unternehmen von einem anderen übernommen, lese ich häufig von einem sogenannten Betriebsübergang. Dieser hat besondere Voraussetzungen und arbeitsrechtliche Folgen für die Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere gehen die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Arbeitgeber über. Gibt es so etwas eigentlich auch im öffentlichen Dienst? Konkret: Bei uns soll das derzeit als Eigenbetrieb geführte Stadttheater in eine private GmbH überführt werden. Ist das ein Betriebsübergang oder müssen neue Arbeitsverträge geschlossen werden?
Dieses Urteil ist für einen Betriebsrat ergangen, wird für Sie als Personalrat jedoch genauso gelten (25.10.2023, Az. 7 AZR 338/22). Das Urteil ist bereits aus dem letzten Jahr, die Begründung wurde jedoch erst jetzt bekannt.
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