Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Es bezeichnet die AfD allerdings bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Der Nachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Trotzdem bleibt diese Einschätzung in der Welt – jedenfalls für die Behörden.
