Personalrat aktuell 07.06.2025

NR. 12 | JUNI II 2025

TOP-THEMA: EXTREMISMUS – Was Sie bei radikalen Kollegen tun können

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DSGVO: Schadenersatz bei Kontrollverlust
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich datenschutzrechtlich einiges verschärft. Für Ihren Dienstherrn kann eine Personalsoftware bzw. eine voreilige Datenübertragung zur datenschutzrechtlichen Falle werden und damit zum Einfallstor für Schadenersatzansprüche der Beschäftigten (Bundesarbeitsgericht (BAG), 8.5.2025, Az. 8 AZR 209/21).
Nachzahlung von 36.500 € für die Bürgermeisterin
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das sollte im Jahr 2025 eigentlich keine Frage mehr sein. Und dennoch gibt es den Gender-Pay-Gap immer noch, und deswegen musste eine Bürgermeisterin ihr Recht auf diskriminierungsfreie Bezahlung vor Gericht durchsetzen (Verwaltungsgericht Freiburg, 29.4.2025, Az. 5 K 2541/23).
Elternteilzeit rechtfertigt Kürzung der Inflationsausgleichszahlung
Eine Beamtin und ein Beamter aus dem schönen Bundesland Rheinland-Pfalz hatten geklagt. Während der Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung hatten beide in Elternteilzeit gearbeitet und deswegen nicht die volle Prämie erhalten. Das hielten sie für verfassungswidrig (Verwaltungsgericht (VG) Koblenz, 1.4.2025, Az. 5 K 967/24.KO u. a.).
Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis ist ein wichtiger Kündigungsgrund
Nutzt ein Vorgesetzter, eine Führungskraft das Abhängigkeitsverhältnis zu den Mitarbeitern aus, um diese zu (sexuell) zu belästigen, führt dies meist zu einer wirksamen fristlosen Kündigung. Und das ist auch gut so. Denn werden Täter nicht gestoppt, treiben sie oft jahrelang ihr Unwesen (Arbeitsgericht Berlin, 27.3.2025, Az. 58 Ca 6242/23 u. a.).
Problem unserer Zeit: Was tun gegen Extremismus?
Seit Anfang Mai 2025 ist es amtlich, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist, am 13.5.2025 hat Alexander Dobrindt die Reichsbürger Gruppe „Königreich Deutschland“ verbieten lassen, das Bündnis Sahra Wagenknecht schoss hoch auf zweistellige Prozentwerte (auch wenn der Einzug in den Bundestag nicht geklappt hat). Immer mehr Menschen radikalisieren sich, das macht vor dem öffentlichen Dienst nicht halt. Was also tun gegen Extremismus?
Für den Vorsitzenden: Schreiten Sie bei Schweigepflichtverletzungen sofort ein!
Als Personalratsvorsitzender sind Sie Beschäftigter, Personalrat und Vorsitzender in einem. Das Gremium zu leiten und zu führen war noch nie leicht und ist in der heutigen Zeit nicht leichter geworden. Gerade die Jüngeren leben „online“, alles wird gepostet und öffentlich diskutiert. Die Personalratsarbeit muss aber von dieser „Öffentlichkeit“ ausgeschlossen werden – ich sage Ihnen, warum.
Wer schlägt und unentschuldigt fehlt, riskiert seine Beamtenstellung
Wer Beamter ist, genießt gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft einige Vorteile. Die Sache hat aber 2 Seiten. Mit diesen Vorteilen sind auch Pflichten und besondere Risiken verbunden. Straftaten im Amt gefährden die Beamtenstellung; kommen weitere Pflichtverstöße hinzu, droht erst recht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Seit dem 1.4.2025 gibt es 3 neue Berufskrankheiten
Zum 1. April 2025 wurden neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Weisen Sie Ihrerseits Ihre Kollegen darauf hin – wer weiß, vielleicht ist der ein oder andere betroffen und auf die Leistungen aus der Unfallkasse/Berufsgenossenschaft angewiesen:
Krank – im Homeoffice wird (oft) trotzdem gearbeitet
Jedes Jahr zur Erkältungszeit rollen wieder die Warnungen an: Gehen Sie nicht krank zur Arbeit! Kurieren Sie sich aus! Bitte kein Präsentismus am Arbeitsplatz! Vergessen wird hier oft das Homeoffice – hier wird bei Arbeitsunfähigkeit einfach weitergearbeitet. Dabei muss eines klar sein: Das ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch gesund!

Arbeitshilfen

  • Muster-Schreiben: Schweigepflicht (BPersVG)