Personalrat aktuell 30.04.2025

Nr. 09 | Mai I 2025

Top-Thema: SICHTBAR SEIN – Öffentlichkeitsarbeit: So gehen Sie sie als Personalrat richtig an

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Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte freigestellter Betriebsräte
Die Grundsätze dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) werden auch für Personalräte im Arbeitnehmerverhältnis gelten. Es geht um die Frage, wie ein freigestellter Betriebsrat zu vergüten ist und wer eine fehlerhafte Vergütung zu beweisen hat (20.3.2025, Az. 7 AZR 46/240).
Einwurf-Einschreiben reicht nicht als Zugangs-Nachweis
Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie dem Betroffenen zugegangen sein. Ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post in Kombination mit einem Einlieferungsbeleg sowie einem Sendungsstatus genügt jedenfalls nicht als Beweis dafür, dass die Kündigung bei dem jeweiligen Empfänger angekommen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (30.1.2025, Az. 2 AZR 68/24).
So gehen Sie Ihre Öffentlichkeitsarbeit als Personalrat richtig an
Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten – doch wie sichtbar ist das eigentlich im Alltag? Viele Kolleginnen und Kollegen wissen wenig über die Arbeit ihres Personalrats. Manche wissen nicht einmal, wer überhaupt im Gremium sitzt. Dabei ist Sichtbarkeit kein Selbstzweck: Nur wenn Beschäftigte wissen, wofür Sie sich einsetzen, kann Vertrauen entstehen. Deshalb sollten Sie Ihre Öffentlichkeitsarbeit als Personalrat strategisch, wirksam und rechtssicher gestalten. Denn gute Kommunikation ist mehr als Information: Sie ist die Brücke zwischen Gremium und Belegschaft.
Wie Sie als Personalrat die Transformation unterstützen können
Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. New Work, als Konzept einer flexibleren, selbstbestimmteren und sinnstiftenden Arbeitsweise, erfordert eine neue innere Haltung: Inner Work. Diese beschreibt die Fähigkeit der Mitarbeitenden, sich selbstwirksam in komplexen und agilen Arbeitsstrukturen zu bewegen.
Wenn Chatgruppen zur Disziplinarsache werden: So reagieren Sie als Personalrat richtig
Dass gerade Beamte fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen müssen, sollte selbstverständlich sein. Sie haben aber auch Anspruch auf Privatleben. Das gilt auch, wenn sich Beamte aktiv an Chats mit politisch rechts einzuordnenden Inhalten beteiligen (Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück, 31.1.2025, Az. 9 A 3/23).

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