Wir müssen mit der Zeit gehen, auch der Polizeidienst. Waren noch vor ca. 10 Jahren Tattoos bei einem Polizisten undenkbar, sind heute sogar sichtbare Tattoos kein Einstellungshindernis mehr – solange sie inhaltlich unbedenklich sind (Verwaltungsgericht Berlin, 27.2.2025, Az. VG 26 L 288/24).
