Beleidigungen können ein Kündigungsgrund sein, nämlich dann, wenn die Beleidigung herabwürdigend und ehrverletzend ist. Das ist nicht immer der Fall. Manchmal gibt auch ein Wort das andere, dann muss die Äußerung geschluckt werden – eine Kündigung ist dann jedenfalls nicht gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 699/24).
