Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht mehr verpflichtet ist, ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen, nachdem der Geschäftsführer sie massiv sexistisch und herabwürdigend behandelt hat. Das Gericht sprach ihr eine hohe Abfindung zu – als Ausgleich und Genugtuung (9.7.2025, Az. 4 SLa 97/25).
