Bei der betriebsbedingten Kündigung geht es um „objektive“ Gründe, also um Gründe, die nicht mit den Mitarbeitenden als Personen zusammenhängen, sondern mit den betrieblichen Strukturen. Das ändert natürlich nichts daran, dass am Ende ganz bestimmte Mitarbeitende von der „objektiven“ Maßnahme sehr subjektiv und ganz persönlich betroffen sind.
