Mitarbeitende Aktiv Vertreten 23.09.2024

Sonderausgabe | Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Das sind die 5 Grundbausteine des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Der Gesetzgeber hat den Arbeits- und Gesundheitsschutz leider nicht ganz übersichtlich gestaltet. Die einschlägigen Vorschriften hat er auf mehrere Gesetze und sonstige Rechtsnormen verteilt. Aber das ist im Arbeitsrecht ja nichts Neues. Damit Sie bei all den Gesetzen und Vorschriften dennoch den Überblick gewinnen, erfahren Sie nachfolgend zunächst einmal, wie die Grundstruktur des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aussieht und welche wichtigen Grundbausteine es in diesem Bereich gibt.
Gefahrenquelle „Arbeitszeit“: Zu viel des Guten macht krank
Schon der antike Arzt Paracelsus wusste: „Die Menge macht das Gift.“ Arbeit an sich ist nicht gesundheitsschädlich. Im Gegenteil: Arbeit ist sinnstiftend und kann damit auch entscheidend zur psychischen und auch physischen Gesundheit beitragen. Aber ein Zuviel an Arbeit kann der Gesundheit schaden. Daher hat der Gesetzgeber ein Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geschaffen, das die Arbeitszeit begrenzt und damit auch dem Gesundheitsschutz dienen soll.
Als MAV mischen Sie beim Arbeitsschutz kräftig mit
Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz kommen diverse Mitbestimmungsrechte für Sie als MAV in Betracht. So wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz selbst breit gefächert ist, so gibt es auch ein breites Spektrum an möglichen Beteiligungsrechten.
In 7 Schritten zur Einschätzung der Gefährdung
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist zunächst Sache des*der Arbeitgebenden und vor allem dessen Pflicht. Sie als MAV haben aber – wie zuvor gezeigt – insoweit ein Mitbestimmungsrecht. Wie eine Gefährdungsbeurteilung genau durchzuführen ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Gerade darin liegt für Sie als MAV auch eine Chance. Hätte der*die Dienstgebende nämlich keinen Gestaltungsspielraum, gäbe es auch kein Mitbestimmungsrecht für Sie. So aber können Sie zum Schutz Ihrer Kolleg*innen Ihren Einfluss als MAV geltend machen.
So wird Gesundheitsschutz professionell gemanagt
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind dem Gesetzgeber so wichtig, dass er diese Themen nicht allein dem*der Arbeitgebenden und auch nicht allein dem Betriebsrat bzw. der MAV überlässt. Auch wenn Arbeitgeber*in und Mitarbeitende noch so engagiert und aufgeschlossen sind für den Schutz von Arbeit und Gesundheit, sind sie am Ende in der Regel doch nur Laien auf diesem Gebiet. Der Gesetzgeber hat daher zwingend auch den Einsatz von „Profis“ vorgesehen.
Aushöhlung der Mitbestimmung ist unzulässig
Manchmal werden Arbeitgebende sehr „kreativ“, um Verpflichtungen gegenüber dem Betriebsrat zu entgehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) macht aber solche Spielchen regelmäßig nicht mit, wie auch dieser Fall wieder einmal zeigt.
Mitbestimmung hängt am Handlungsspielraum
Mitbestimmung kann nur dort stattfinden, wo es auch etwas mitzubestimmen gibt. Das ist dann nicht der Fall, wenn ein*e Arbeitgeber*in sowieso nur eine einzige, ganz bestimmte Handlung ausführen darf. In diesem Sinne sehen sich Arbeitgebende dann manchmal ganz gern „unter einem bestimmten Handlungszwang“, um damit der Mitbestimmung den Boden zu entziehen. Aber das Bundesarbeitsgericht (BAG) schaut ganz genau hin, ob diese vermeintliche „Alternativlosigkeit“ auch wirklich gegeben ist oder ob nicht doch ein Raum für Mitbestimmung bleibt.
So finden Sie weiterführende Informationen
Nun haben Sie einen ersten Überblick über den Arbeits- und Gesundheitsschutz und Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten als MAV erhalten. Auch wenn dieser Überblick schon einige Seiten füllt, bleibt er doch eben – ein Überblick. Es gibt auch ganze Bücher zu dem Thema, in denen Sie weitere Informationen finden. Vor allem aber stellen die zuständigen Behörden auch gewisse Informationen bereit.