Mitarbeitende Aktiv Vertreten 22.10.2025

Nr. 20 | NOVEMBER 2025

TOP-THEMA: Geschäftsordnung 2026 – Ordnung ist das halbe Leben!

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Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden
Sind Beschäftigte langzeiterkrankt, verfällt der gesetzliche Mindesturlaub erst 15 Monate nach Schluss des Urlaubsjahres. Diesen Verfall können Beschäftigte und Dienstgebende vertraglich ausschließen, selbst wenn Ihre Arbeitsvertragsrichtlinien anderes besagen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 15.7.2025, Az. 9 AZR 198/24).
Richtige Eingruppierung einer Lehrerin
Bei der Eingruppierung bestimmen Sie mit. Daher wissen Sie, wie schwierig die richtige Eingruppierung ist. In Bayern wurde nun über die Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Fachakademie für Sozialpädagogik entschieden (Kirchliches Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen, 12.2.2025, Az. 2 MV 6/24).
Ihre eigene Aussage vor Gericht kann Sie die Entgeltfortzahlung kosten
Sind Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt, muss der*die Dienstgeber*in Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Die AU-Bescheinigungen der Beschäftigten sind dabei der Anscheinsbeweis für eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit (AU). Diese Beweiskraft können Dienstgebende aber erschüttern – nicht nur durch Tatsachen, sondern leider auch durch Verhalten und Vortrag der Beschäftigten (Landesarbeitsgericht Köln, 3.6.2025, Az. 7 SLa 54/25).
Sinnvolle Pausen sind wichtig, damit Sie alle Aufgaben entspannt bewältigen können
Pausen sind Erholungszeiten. Sie sind wichtig, damit Sie als MAV und auch alle Kolleg*innen ihre Kräfte bewahren, entspannt durch den Tag kommen und nicht nach Arbeitsende fertig und entkräftet auf dem Sofa einschlafen. Pausen füllen die „Batterie“ wieder auf. Prüfen Sie also einmal: Legen Sie am Tag regelmäßig kurze Pausen ein? Achten Sie mehr auf sich und geben Sie den Impuls, regelmäßige Pausen zu machen, in Ihren Beratungsgesprächen weiter.
Ordnung ist das halbe Leben!
Als MAV-Gremium haben Sie jede Menge Organisatorisches zu tun, etwa: Wer macht was, wann werden Sitzungen einberufen, wer lädt hierzu ein? Wenn Sie diese innere Organisation schriftlich zusammenfassen, haben Sie Folgendes festgelegt: die Geschäftsordnung. Beschließen Sie eine solche für 2026, denn eine klare Aufteilung von Aufgaben macht allen das Leben leichter!
Handynacken?! Helfen Sie, Verspannungen und Schmerzen durch Smartphone und PC zu vermeiden
Ein Leben ohne Smartphone? Für die meisten Kolleg*innen kaum noch vorstellbar. Das Mobiltelefon ist längst täglicher Begleiter: ob zum Lesen von Nachrichten, für berufliche E-Mails, beim Chatten mit Freunden oder für das Scrollen durch soziale Medien. Auch im Betrieb ist der Bildschirm ständiger Begleiter: PC, Tablet und Smartphone fordern unsere Aufmerksamkeit – und unsere Haltung. Denn wer dauerhaft nach unten schaut oder stundenlang vor dem Monitor sitzt, überlastet seine Halswirbelsäule. Das führt immer häufiger zu Verspannungen, Kopfschmerzen und Schmerzen im Schulter-Nacken-Bereich.
Dienstherr*in muss auf familiäre Situation Rücksicht nehmen
Eltern behinderter Kinder haben es schwer. Denn sie und ihre Kinder werden gesellschaftlich nicht akzeptiert, sie werden von Anfang an diskriminiert und ausgeschlossen. Das fängt beim Krippenplatz an und hört bei der Schulsuche nicht auf. Denn trotz Inklusion werden Behinderte gern in Förderschulen oder ähnliche Einrichtungen verwiesen. Zusätzlich sollen die Eltern am Arbeitsplatz funktionieren, als wären sie unbelastet. Damit aber werden die Eltern noch mal mittelbar diskriminiert. Der Europäische Gerichtshof hat hier nun Gott sei Dank klare Kante gezeigt (EuGH, 11.9.2025, Az. C-38/24).
Kennen Sie den Wirtschaftsausschuss?
Nach § 27b MAVO können Sie einen Wirtschaftsausschuss bilden und sich so in wirtschaftlichen Angelegenheiten aktiv einbringen. Grundsätzlich besteht für alle MAV-Gremien das Informationsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß § 27a MAVO. Dieses Recht bleibt auch bei Gründung eines Wirtschaftsausschusses bestehen – er wird aber Hauptansprechpartner.
So unterstützen Sie den*die Arbeitgeber*in bei der Personalauswahl
Wahrscheinlich ist es auch bei Ihnen schon passiert: Der*Die Arbeitgebende stellt eine*n Mitarbeiter*in ein, der oder die einfach nicht ins Team passt. Sei es, dass der oder die Kolleg*in eine schlechte Arbeitsleistung oder ein schwieriges Sozialverhalten zeigt. Was können Sie als MAV hier tun?
Pflege soll modernisiert werden
Die Pflegeberufe sollen modernisiert und vereinheitlicht und der Personalbedarf auf lange Sicht gesichert werden. Deswegen hat die neue Bundesregierung im August 2025 den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.

Arbeitshilfen

  • Muster: Geschäftsordnung für die MAV