Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Ansprüche an den Datenschutz in Dienststellen und Unternehmen verschärft. Schon der Einsatz einer Personalsoftware bzw. eine voreilige Datenübertragung kann zur datenschutzrechtlichen Falle werden und damit zum Einfallstor für Schadenersatzansprüche (Bundesarbeitsgericht (BAG), 8.5.2025, Az. 8 AZR 209/21).
