Muss ein*e Dienstgeber*in betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wird oft mit der Beschäftigtenvertretung ein Sozialplan geschlossen. Darin wird auch festgelegt, ob und in welcher Höhe die Beschäftigten Abfindungen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten. So auch im Fall des evangelischen Krankenhauses Saarbrücken, das geschlossen wurde. Hier begehrte aber auch eine Schwester, die weiterbeschäftigt werden konnte, die Abfindung (Landesarbeitsgericht Saarland, 26.6.2024, Az. 1 Sa 43/23).
Arbeitsrecht