Mitarbeitende Aktiv Vertreten 19.05.2025

NR. 10 | JUNI 2025

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Auch das sogenannte Inhousing gehört zur beruflichen Bildung
Bei der beruflichen Bildung bestimmen Sie mit gemäß § 29 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 MAVO und § 39c und d MVG-EKD. Zur Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts müssen Sie natürlich wissen, wie die berufliche Bildung definiert wird. Um diese Frage zu beantworten, können Sie dieses neue Urteil heranziehen (Arbeitsgericht Köln, 4.3.2025, Az. 13 BVGa 5/25).
Mitarbeitende müssen Dienstwagen sauber halten
Meine Maxime ist: Wenn ich mir etwas ausleihe, muss ich diese Sache noch sorgsamer behandeln als meine eigenen Dinge. Ein Beschäftigter nahm dies nicht ganz so genau und musste dafür zahlen (Landesarbeitsgericht Köln, 14.1.2025, Az. 7 SLa 175/24).
Zugangsnachweis: Finger weg vom Einwurfeinschreiben!
Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie dem*der Betroffenen zugegangen sein. Ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post in Kombination mit einem Einlieferungsbeleg sowie einem Sendungsstatus genügt nicht als Beweis dafür, dass die Kündigung bei dem*der Empfänger*in angekommen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, 30.1.2025, Az. 2 AZR 68/24).
Werfen Sie mittels einer systemischen Aufstellung einen anderen Blick auf Spannungen und Konflikte
Sie kennen das aus Ihrer Praxis sicher auch: Immer wieder taucht der gleiche Konflikt mit einem*einer Ansprechpartner*in in der Dienststellen- oder Amtsleitung auf – beispielsweise wenn Sie erneut bei einer Angelegenheit außen vor gelassen oder zu einer Besprechung nicht eingeladen wurden. Oder wenn die Atmosphäre schlicht sehr spannungsvoll ist. Für gewöhnlich betrachten wir solche wiederkehrenden Situationen eher rein rational. Doch es gibt eine alternative Möglichkeit: Im Rahmen einer sogenannten Systemaufstellung lässt sich die Konfliktlage einmal ganz anders betrachten bzw. erklären. Was Sie hierzu wissen sollten, habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Krank in den Sommerferien: Was müssen Ihre Kolleg*innen jetzt tun?
Die großen Ferien nahen. Und egal, ob Wanderurlaub, Strand oder Balkonien: Krank im Urlaub ist immer „doof“. Wenn Sie nun in Ihren Ferien erkranken, was müssen Sie für Ihr Dienstverhältnis tun? Alles Wichtige dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.
Warum Entspannung den Kollegen guttut und so wichtig ist
Vielleicht hat es bei manchen das Interesse für das Thema Entspannung geweckt, was gut ist. Für viele Kolleg*innen gehören Entspannungstechniken immer noch in die Esoterik-Ecke. Das ist ganz klar nicht richtig! Sich gezielt entspannen zu können ist eine wichtige Fähigkeit. Stress und Anspannung können sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es, gezielt für Entspannung zu sorgen – nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Kolleg*innen. Denn Entspannungstechniken helfen, Anspannung zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu fördern.
Pausen dürfen im System nicht einfach automatisch abgezogen werden
Jeder von uns kennt das: Man arbeitet die Pause durch, um fertig zu werden. Das ist auch in Ordnung, solange das nicht die Regel ist. Und solange man dann auch mal früher gehen oder eben die Pause auch mal ein bisschen überziehen darf. Streit entsteht aber dann, wenn das Arbeitszeitsystem die Pause automatisch als genommen abzieht. Wer muss denn dann beweisen, dass diese nicht genommen wurde? Die Arbeitgebenden (Bundesarbeitsgericht (BAG), 12.2.2025, Az. 5 AZR 51/24).
Nachträgliche Klagezulassung bei nicht erkannter Schwangerschaft
Wird Beschäftigten gekündigt, haben sie 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ist diese Frist verstrichen, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Wenn eine Arbeitnehmerin aber erst später erfährt, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war, kann sie innerhalb von 2 Wochen einen Antrag stellen, dass die verspätete Klage ausnahmsweise zulässig ist. Die Klage ist dann nachträglich zuzulassen, wenn die Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der üblichen 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage von ihrer Schwangerschaft erfährt. Aber auf welchen Zeitpunkt kommt es dabei an: Kenntnis durch Test oder ärztliche Bestätigung (Bundesarbeitsgericht (BAG), 3.4.2025, Az. 2 AZR 156/24)?
Welche ist die richtige Fortbildung für Sie?
Gerade nach einer zwischenzeitlichen Neuwahl fragen sich viele Mitarbeitendenvertretungen, welche Fortbildungen sie besuchen sollen. Bei der sehr großen Vielfalt an Angeboten ist es schwierig, den Überblick zu behalten und sich nicht zu verzetteln.
Der Koalitionsvertrag steht
Friedrich Merz ist am Ziel seiner Träume. Er ist der 10. Bundeskanzler Deutschlands. Am 10.4. haben sich die Unionsparteien und die SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser enthält auch für Sie als MAV einige interessante Punkte:

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Positive Effekte von Entspannung