Wir leben in einer Demokratie und haben Meinungsfreiheit – und das ist auch wirklich gut so! Dennoch gibt es Fälle, in denen einem die eigene Meinung zum Verhängnis werden kann. Dann nämlich, wenn ich damit bewusst meine*n Dienstgeber*in an den Pranger stelle. Dann kann die fristlose Kündigung folgen (Arbeitsgericht Berlin, 22.5.2024, Az. 37 Ca 12701/23).
