Mitarbeitende Aktiv Vertreten 01.08.2024

Nr. 08 | August 2024

Aktuelles Urteil:
Mangelnde Loyalität ist ein Kündigungsgrund

BEM:
So gestalten Sie es effektiv und helfen Ihren Kolleg*innen

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Wer sich offen gegen Dienstgebende wendet, fliegt
Wir leben in einer Demokratie und haben Meinungsfreiheit – und das ist auch wirklich gut so! Dennoch gibt es Fälle, in denen einem die eigene Meinung zum Verhängnis werden kann. Dann nämlich, wenn ich damit bewusst meine*n Dienstgeber*in an den Pranger stelle. Dann kann die fristlose Kündigung folgen (Arbeitsgericht Berlin, 22.5.2024, Az. 37 Ca 12701/23).
Nein zur roten Hose führt zur Entlassung
Die Geschmäcker sind verschieden. So gefällt sicher nicht jedem Mitarbeitenden eine Dienstuniform oder die Farbe einer Arbeitsschutzhose. Dennoch muss er*sie sie anziehen, denn alles andere kann zur Kündigung führen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 21.5.2024, Az. 3 SLa 224/24).
Inflationsausgleichsprämie ist pfändbares Einkommen!
Bis 31.12.2024 können Dienst- und Arbeitgebende noch die Inflationsausgleichsprämie auszahlen, steuer- und beitragsfrei. Die Maximalhöhe beträgt immerhin 3.000 €. Viele Kolleg*innen haben diese dankend entgegengenommen. Wenn nun Kolleg*innen insolvent werden oder überschuldet, kann die Prämie dann gepfändet werden? Handelt es sich um pfändbares Arbeitseinkommen? Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer neuen Entscheidung (25.4.2024, Az. IX ZB 55/23).
Das können Sie als MAV für die Suchtprävention in Ihrer Dienststelle tun
Suchtkrankheiten sind ein zunehmendes Problem am Arbeitsplatz. Immer häufiger kommt es zu Kündigungen, weil eine Sucht den Berufsalltag der Arbeitnehmenden negativ beeinflusst. So kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmende während der Arbeitszeit Alkohol konsumieren. Einige Kolleg*innen erscheinen sogar angetrunken am Arbeitsplatz. Andere erbringen wegen übermäßigen Tablettenkonsums keine 100%igen Leistungen. Und wieder andere rauchen und gefährden dadurch ihre Gesundheit und die ihrer Kolleg*innen. Dennoch sind Suchtproblematiken häufig immer noch ein Tabuthema. Das sollten Sie ändern. Und zwar mit einer Flucht nach vorn in Form eines umfassenden Präventionsprogramms.
BEM: So gestalten Sie es effektiv
Im Rahmen meiner Anwaltstätigkeit stelle ich immer wieder fest, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht wirklich genutzt wird. Oft ist es eine reine Alibiveranstaltung. Das war aber nicht der Wille des Gesetzgebers, das BEM soll der Beschäftigungssicherung und Gesunderhaltung der Mitarbeitenden dienen. Damit Ihnen das besser gelingt, halten Sie sich an die folgenden Grundsätze:
Plötzlicher Herztod: Wie Sie mit AED das Leben Ihrer Kolleg*innen retten können
Am plötzlichen Herztod sterben laut der Deutschen Herzstiftung von Oktober 2023 hierzulande 65.000 Menschen pro Jahr. Oft trifft es sie bei der Arbeit. Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) können hier Leben retten. In vielen Organisationen gehören sie schon zum selbstverständlichen Inventar. Gibt es auch in Ihrer Dienststelle welche? Lesen Sie hier, was Sie als MAV wissen sollten, damit auch in Ihrer Dienststelle betroffene Kolleg*innen lebensrettende Hilfe finden. 
Stellenbesetzungen nach dem Leistungsprinzip
Wie weit reicht im öffentlichen Dienst (der Kirchen) eigentlich der Anspruch auf Besetzung von Stellen nach dem Prinzip von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – insbesondere beim Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens? Lesen Sie im Folgenden einige Informationen dazu.
Aufgaben und Rechte des*der Vorsitzenden und der Stellvertretung
Sind Sie der*die Vorsitzende der MAV, haben Sie eine besondere Rolle. Ihm*Ihr sind nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz besondere Aufgaben zugewiesen. Vor allem aber vertreten Sie das Gremium nach außen und sind Ansprechpartner*in für den*die Arbeitgeber*in – allerdings immer im Rahmen der gefassten Beschlüsse.
Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2024
Kommt es zu einer Gehaltspfändung, ist der*die Dienstnehmende oft beschämt, dass er*sie seine*ihre Finanzen nicht im Griff hat. Dienstgebende haben schlicht mehr Arbeit – was sie ärgert. Dazu gehört z. B., dass sie jetzt ausrechnen müssen, was sie noch an den*die Arbeitnehmer*in überweisen dürfen und welche Gehaltsbestandteile dem*der pfändenden Gläubiger*in zustehen.

Arbeitshilfen

  • Die wichtigsten Schritte beim BEM auf einen Blick