Möchten Mitarbeitende in Deutschland als Kinderpfleger*innen oder Erzieher*innen arbeiten, dann müssen sie Deutschkenntnisse nach dem Zertifikat CEF B2 nachweisen. Wenn sich Beschäftigte nun weigern, dieses Zertifikat zu erwerben, kann sie dies sogar den Job kosten oder die Tätigkeit empfindlich einschränken, wie der folgende Fall zeigt. Denn auch hier weigerte sich ein Mitarbeiter, eine gesetzliche Tätigkeitsvoraussetzung zu schaffen, und musste deswegen Einschränkungen hinnehmen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 26.11.2024, Az. 6 SLa 101/24).
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