Betriebsrat aktuell 04.10.2024

Sonderausgabe | Änderungen im Betrieb positiv gestalten

Restrukturierungen sind zurzeit präsenter denn je. Was Sie zu Betriebsänderungen wissen müssen, lesen Sie hier.

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So reden Sie mit, wenn Ihr Arbeitgeber umstrukturieren will
Restrukturierungen werden in einem immer schnelleren Tempo angestoßen und durchgeführt. Frei nach dem Motto: Nur wer sich flexibel zeigt und schnell auf geänderte Rahmenbedingungen reagiert, kann den Herausforderungen des Marktes gerecht werden. Ganz aktuell spielt allerdings die schwierige wirtschaftliche Lage bei vielen Veränderungen eine tragende Rolle.
Ein Großteil der Arbeitnehmer muss betroffen sein
Neben den auf Seite 3 angesprochenen Voraussetzungen setzt § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) voraus, dass durch die Betriebsänderung nicht nur einzelne Arbeitnehmer, sondern die gesamte Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft betroffen sind.
Wie Ihr Arbeitgeber Sie bei Änderungskündigungen einzubinden hat
Änderungskündigungen stehen bei einigen Arbeitgebern hoch im Kurs. Sie bieten Arbeitgebern häufig die richtige Flexibilität, um auf geänderte Bedingungen zu reagieren, ohne Arbeitnehmern direkt zu kündigen. Wie bei jeder anderen Kündigung sind Sie als Betriebsrat auch bei einer Änderungskündigung immer anzuhören. Ihre Aufgabe ist es dabei, zu prüfen, ob es eine weniger einschneidende Maßnahme gibt.
So verhandeln Sie einen Interessenausgleich richtig
Plant Ihr Arbeitgeber eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG, muss er einen Interessenausgleich mit Ihnen als Betriebsrat verhandeln. In den Verhandlungen darüber klären Sie, ob, wie, wann und in welchem Umfang eine Betriebsänderung stattfinden soll. Natürlich wird in solchen Gesprächen auch immer noch einmal darüber debattiert, ob es weniger einschneidende alternative Möglichkeiten gibt.
Muster-Betriebsvereinbarung: Interessenausgleich
Die Unternehmensleitung der … (Name des Unternehmens) und der Betriebsrat der … schließen folgende Betriebsvereinbarung über den Interessenausgleich.
Hier geht es darum, finanzielle Nachteile möglichst auszugleichen
Bei der Entlassung einer größeren Anzahl von Kolleginnen und Kollegen muss Ihr Arbeitgeber mit Ihnen zusätzlich zum sonst üblichen Prozedere einen Interessenausgleich und einen Sozialplan vereinbaren. Im Sozialplan geht es dabei vor allem um Abfindungen.
Wie Sie bei Verhandlungen Ihre Ziele erreichen
Das A und O für erfolgreiche Verhandlungen ist die richtige Vorbereitung. Das gilt unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Interessenausgleich versuchen, einen Sozialplan verhandeln oder ob Sie sich vor der Einigungsstelle treffen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen. Denn wer sich auf ein wichtiges Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht vorbereitet, muss damit rechnen, Schiffbruch zu erleiden. Nur wenn Sie die Zügel in der Hand halten, können Sie Verhandlungen erfolgreich abschließen.
Was Sie zu Ihrer Anhörung wissen müssen
Will ein Arbeitgeber auf geänderte betriebliche Bedingungen reagieren, greift er gern zur Änderungskündigung. Dabei sind Sie als Betriebsrat wie bei jeder anderen Kündigung auch zunächst anzuhören.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Wann einwesentlicher Teil vorliegt
  • Checkliste: Umstrukturierungen aktiv mitgestalten
  • Muster-Stellungnahme: Widerspruch gegen Änderungskündigung
  • Checkliste: Wichtige Aspektevor den Verhandlungenzum Interessenausgleich geprüft?
  • Checkliste: Anhörung zur Kündigung richtig durchgeführt?
  • Change-Management: So gestalten Sie Veränderungen positiv