Betriebsrat aktuell 11.11.2024

Nr. 11 | November 2024

RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT: Kann Ihr Arbeitgeber Sie in günstigere Webinare zwingen? / Dürfen Leiharbeitnehmer besser als Stammarbeitnehmer bezahlt werden? / EuGH: Gleiches Recht für alle bei der Angabe von Kündigungsgründen/ Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf doppelten Urlaub

SCHWERPUNKTTHEMA: Betriebsrat & Betrieblicher Umweltschutz: So nutzen Sie Ihre Rechte

ÜBERSICHT DES MONATS: Betriebliche Altersvorsorge: Wie Sie hier mitbestimmen

BETRIEBSVEREINBARUNG: Grundsätze der Dienstplangestaltung

IHRE FRAGEN: Ist eine fristlose Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis möglich? / Müssen wir Neuwahlen einleiten?

PRAXISWISSEN: Glätte auf dem Betriebsgelände: Ihr Arbeitgeber muss überwachen

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Kann Ihr Arbeitgeber Sie in kostengünstigere Webinare zwingen?
Nur wer ausreichend qualifiziert ist, kann überzeugend mitreden und die richtigen Entscheidungen treffen. An sich liegt die Qualifizierung Ihres Gremiums auch im Interesse Ihres Arbeitgebers. Allerdings sehen das nicht alle Arbeitgeber so. Aber selbst, wenn sie Betriebsratsschulungen für sinnvoll halten, werden sie versuchen, Kosten zu sparen. Ob sie dabei so weit gehen können, dass sie einen Betriebsrat auf ein kostengünstigeres Webinar verweisen dürfen, hatte kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden (7.2.2024, Az. 7 ABR 8/23).
Dürfen Leiharbeitnehmer besser als Stammarbeitnehmer bezahlt werden?
Der Gleichstellungsgrundsatz schützt u. a. Leiharbeitnehmer vor einer Benachteiligung gegenüber vergleichbaren Beschäftigten der Stammbelegschaft. Das gilt vor allem in Bezug auf ein entsprechend hohes Gehalt, das durch den Equal-Pay-Grundsatz gesichert wird. Aber: Schützt der Equal-Pay-Grundsatz auch Stammmitarbeiter? Gilt der Schutz auch umgekehrt? Mit dieser Frage setzte sich kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern auseinander (9.1.2024, Az. 5 Sa 37/23).
EuGH: Gleiches Recht für alle bei der Angabe von Kündigungsgründen
Befristete Arbeitsverträge ziehen in Deutschland viele Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten nach sich. Auch im europäischen Ausland sorgen sie offensichtlich für Streit, wie sich einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entnehmen lässt (20.2.2024, Rs. C-715/20). In der Entscheidung stellten die Richter klar, dass ein Arbeitnehmer über die Gründe einer ordentlichen Kündigung unterrichtet werden muss, wenn eine entsprechende Regel für unbefristete Beschäftigte gilt.
Betriebsrat und betrieblicher Umweltschutz: So nutzen Sie Ihre Rechte
Als Betriebsrat sind Sie in erster Linie den kollektiven Arbeitnehmerinteressen Ihrer Kolleginnen und Kollegen verpflichtet. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Ihnen daneben aber Aufgaben, die sich zumindest nicht auf den ersten Blick den speziellen Arbeitnehmerinteressen zuordnen lassen. Ein Beispiel dafür ist der betriebliche Umweltschutz. Nach § 89 Abs. 1 BetrVG hat sich der Betriebsrat dafür einzusetzen, dass u. a. die Vorschriften über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Aber was heißt betrieblicher Umweltschutz und welche Rechte haben Sie als Betriebsrat konkret?
Wie Sie mitbestimmen und Ihre Kollegen bestmöglich unterstützen
Seit Längerem ist bereits klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, damit Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen den gewohnten Lebensstandard im Alter halten können. Ihnen bleibt deshalb nichts anderes übrig, als konsequent selbst vorzusorgen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie dabei zu unterstützen. Und zwar durch das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge. Als Betriebsrat reden Sie mit, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge geht. Denn die Leistungen zählen zum Entgelt. Im Folgenden lesen Sie, wie Sie sich für Ihre Kollegen einsetzen.
Ist eine fristlose Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis möglich?
Frage: Unser Arbeitgeber möchte einer befristet eingestellten Kollegin fristlos kündigen. Er wirft ihr Vertrauensbruch vor. Er hat uns von seiner Kündigungsabsicht unterrichtet und wartet auf unsere Reaktion. Der Arbeitsvertrag sieht allerdings nicht vor, dass das befristete Arbeitsverhältnis auch gekündigt werden kann. Ist eine Kündigung dann überhaupt möglich?
Müssen wir Neuwahlen einleiten?
Frage: Unser Betriebsrat setzte sich nach der letzten regulären Betriebsratswahl aus 3 Betriebsräten zusammen. Zudem hatten wir 3 Ersatzmitglieder. Durch Langzeiterkrankungen sind wir inzwischen insgesamt nur noch zu dritt. Zum 1.3.2025 tritt nun ein Kollege noch in die passive Phase der Altersteilzeit ein. Damit rutschen wir unter die gesetzlich vorgesehene Anzahl der Mitglieder.
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf doppelten Urlaub
Steht ein Arbeitnehmer, z. B. nach einer rechtswidrigen Kündigung, gleichzeitig in 2 verschiedenen Arbeitsverhältnissen, muss er sich genommene Urlaubstage beim neuen Arbeitgeber auf den Urlaubsanspruch gegen den alten Arbeitgeber anrechnen lassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (5.12.2023, Az. 9 AZR 230/22).
Glätte auf dem Betriebsgelände: Ihr Arbeitgeber muss Dienstleister überwachen
Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass das Betriebsgelände und alle dazu gehörenden Wege in einem sicheren Zustand sind. Das gilt übrigens auch, wenn er ein anderes Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt hat. Das lässt sich einer Entscheidung des Landgerichts Köln entnehmen (18.12.2023, Az. 15 O 169/23).

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Strukturierte Betriebsratsarbeit zur Förderung des betrieblichen Umweltschutzes
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Grundsätze der Dienstplangestaltung