Betriebsrat aktuell 02.10.2025

NR. 10 | OKTOBER 2025

TOP-THEMA: REISEKOSTEN DES BETRIEBSRATS – Das sind die Antworten auf Ihre 12 wichtigsten Fragen

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Durfte der Arbeitgeber hier kündigen?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung entschieden, die aufgrund des Einbruchs eines Großauftrags ausgesprochen worden war (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.1.2025, Az. 3 SLa 156/24). In der Entscheidung ging es maßgeblich darum, ob der Arbeitgeber seine unternehmerische Entscheidung und deren betriebliche Umsetzung ausreichend dargelegt hatte, um die Kündigung zu rechtfertigen.
Einwurf-Einschreiben reicht nicht als Zugangsnachweis
Damit eine Kündigung wirksam wird, muss sie dem Betroffenen zugehen. Ob eine Kündigung zugegangen ist oder nicht, führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und gekündigten Arbeitnehmern. Ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post in Kombination mit einem Einlieferungsbeleg sowie einem Sendungsstatus genügt nicht als Beweis dafür, dass die Kündigung bei dem jeweiligen Empfänger angekommen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich klargestellt (30.1.2025, Az. 2 AZR 68/24).
Hier konnte der Gesamtbetriebsrat die Einigungsstelle nicht einschalten
Ein Kompetenzstreit zwischen dem Gesamt- und dem Konzernbetriebsrat um die Einführung eines Fragebogens nach Konzernvorgaben endete vor Gericht mit einer klaren Aussage: Der Gesamtbetriebsrat konnte keine Einigungsstelle verlangen, weil er unzuständig war (Landesarbeitsgericht Köln, 28.1.2025, Az. 9 TaBV 89/24).
Das sind die Antworten auf die 12 wichtigsten Fragen zu Ihren Reisekosten als Betriebsrat
Wenn es um Geld geht, kennen die meisten keinen Spaß. Das gilt auch für Ihr Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber, wenn es um die Reisekosten des Betriebsrats geht. Sie wollen Ihre Kosten möglichst schnell erstattet wissen. Der Arbeitgeber befürchtet, dass Sie als Betriebsrat auf seine Kosten durch die Welt reisen. Dieser mögliche Konflikt lässt sich nur lösen, wenn sich alle Beteiligten an die rechtlichen Grundlagen halten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie die Zustimmung zu einer Versetzung verweigern wollen
Versetzungen stoßen nicht immer auf Gegenliebe. Dennoch gehören sie zum Alltag in den Betrieben. Als Betriebsrat bestimmen Sie bei personellen Angelegenheiten und damit auch bei Versetzungen in vielen Fällen mit (§ 99 Abs. 1 BetrVG). Das ist nicht immer einfach. Schließlich haben Sie als Betriebsrat häufig andere Interessen als Ihr Arbeitgeber.
Kundin verlangte männlichen Berater – Kollegin musste deshalb entschädigt werden
Auch eine Kundin, die ohne einen entsprechenden sachlichen Grund einen männlichen Berater statt einer weiblichen Beraterin für ein Kundengespräch verlangt, diskriminiert die Beraterin wegen ihres Geschlechts. Diese Diskriminierung wiederum fällt auf den Arbeitgeber der Beraterin zurück, wenn er dem entsprechenden Verlangen nachkommt, statt gegenzusteuern. Das lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg entnehmen (20.11.2024, Az. 10 Sa 13/24).
Arbeitszeitwünsche werden oft nicht erfüllt
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden gerne mehr oder auch weniger arbeiten. Bei einigen hält die Unzufriedenheit über die Arbeitszeit über Jahre an. Das hat eine aktuelle Umfrage des DGB-Index Gute Arbeit unter mehr als 4.000 Beschäftigten ergeben.

Arbeitshilfen

  • Muster-Schreiben: Widerspruch gegen Versetzung
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit