Low Performer, also Beschäftigte, die unterdurchschnittlich schlecht arbeiten, sind Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Sie sind deshalb häufig von einer Kündigung bedroht. Allerdings lässt sich die auch oft nicht durchsetzen. Das Arbeitsgericht (ArbG) Bremen-Bremerhaven hat jetzt allerdings 2 Kündigungen von Telefonisten für wirksam erklärt (ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.12.2023, Az. 2 Ca 2206/23; 2 Ca 2207/23).
