Betriebsrat aktuell 08.08.2025

NR. 08 | AUGUST 2025

SCHWERPUNKTTHEMA: Das müssen Sie wissen, wenn Kollegen ihren Hund mit ins Büro bringen möchten

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Wie sehr sich betroffene Kollegen nach einer Kündigung um einen neuen Job bemühen müssen
Dürfen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sich nach einer Kündigung bequem zurücklehnen oder sogar verhindern, dass Ihnen eine neue Arbeit angeboten wird? Was gilt, wenn ein Beschäftigter innerhalb der Kündigungsfrist freigestellt wird? Muss er sich in dieser Zeit zwingend eine neue Arbeitsstelle suchen, um die finanziellen Aufwendungen des Arbeitgebers möglichst gering zu halten? Nein, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden (12.2.2025, Az. 5 AZR 127/24).
Kein Erfolg mit der Anfechtung des Sozialplans? Festgelegte Abfindungen geplant fällig?
Versucht ein Arbeitgeber, einen Sozialplan anzufechten, ändert das nichts an dem festgelegten Fälligkeitszeitpunkt für die Abfindungen. Der Arbeitgeber hat die angefallenen Verzugszinsen zu zahlen. Das lässt sich einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entnehmen (28.1.2025, Az. 1 AZR 73/24).
Kein Recht auf digitalen Zugang
Gewerkschaften sind ständig daran interessiert, neue Mitglieder zu werben. Das wird für sie allerdings immer schwieriger. Denn immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice oder mobil. Deshalb hatte eine Gewerkschaft jetzt den Ansatz gesucht, vom Arbeitgeber die Herausgabe der dienstlichen E-Mail-Adressen seiner bereits vorhandenen und neu hinzukommenden Arbeitnehmer zu fordern. Mit diesem Begehren scheiterte die Gewerkschaft allerdings (Bundesarbeitsgericht (BAG), 28.1.2025, Az. 1 AZR 33/24).
Das müssen Sie wissen, wenn Kollegen ihren Hund mit ins Büro bringen möchten
Die Zahl der Hunde in Deutschland wächst immer weiter an. Die Möglichkeit, den eigenen Hund mit an den Arbeitsplatz zu bringen, ist ein wichtiger Aspekt der Mitarbeiterbindung. In vielen Unternehmen wird das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz daher immer beliebter. Doch was müssen Betriebsräte und Arbeitnehmer dabei beachten? In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats für interne Regelungen im Zusammenhang mit Hunden am Arbeitsplatz.
Wie Sie den Auszubildenden einen guten Start bereiten und sich für die Nachwuchsförderung einsetzen
Ausbildungsverträge sind nach §§ 10, 21 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitlich befristet. Folge dessen ist immer häufiger, dass ausgelernte Auszubildende nicht in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Häufig wollen die Auszubildenden auch gar nicht im Unternehmen bleiben. Hier sollten Sie als Betriebsrat gegensteuern, indem Sie von Anfang an dafür sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen eine gute Ausbildung erhalten.
Bei ausländischer Fluggesellschaft mit deutschem Standort kann Betriebsratswahl zulässig sein
Hat eine Fluggesellschaft ihren Hauptsitz im europäischen Ausland, unterhält sie aber einen Stationierungsort in Deutschland, kann dort ein Betriebsrat nach den Regeln des Betriebsverfassungs­gesetzes (BetrVG) gewählt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg kürzlich entschieden (24.1.2025, Az. 11 TaBV 295/24).
Krank im Homeoffice: Viele arbeiten trotzdem
Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, hat eine höhere Wahrscheinlichkeit, trotz gesundheitlicher Beschwerden weiterzuarbeiten. Trotz Krankheit zu arbeiten ist für viele normal; erst recht im Homeoffice. Das ist nicht klug. Denn am Ende profitieren weder Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin noch das Unternehmen. Setzen Sie als Betriebsrat sich dafür ein, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen sich auskurieren – auch im Homeoffice.

Arbeitshilfen

  • Betriebsvereinbarung über die Einführung eines Datenverarbeitungssystems