Betriebsrat aktuell 02.06.2025

NR. 06 | JUNI 2025

Top-Thema: ÜBERWACHUNG – Antworten auf 7 wichtige Fragen zur Mitarbeiterüberwachung

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Anfechtung unbegründet: Betriebsratswahl bleibt gültig
Bei einer Betriebsratswahl kann der Wahlvorstand Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl im Homeoffice oder in Kurzarbeit befinden und deshalb am Wahltag voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zusenden. Einen Antrag benötigt er dafür nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung zur Betriebsratswahl im Volkswagenkonzern klargestellt (23.10.2024, Az. 7 ABR 34/23). Das Gericht hat damit entschieden, dass die Betriebsratswahl grundsätzlich gültig bleibt. Lediglich die Frage, ob und inwieweit Unterlagen auch an Mitarbeiter verschickt wurden, die vor Ort arbeiteten, muss das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen erneut prüfen.
Arbeitgeber muss Schadenersatz leisten
Regelt der Arbeitsvertrag von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen, dass es eine erfolgsabhängige Vergütung nach erreichten Zielen geben soll, macht sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig, wenn er nicht über eine Zielvereinbarung verhandelt, sondern die Ziele stattdessen einseitig festlegt. Das gilt auch, wenn eine entsprechende AGB-Klausel regeln sollte, dass der Arbeitgeber sich vorbehält, die Ziele ohne eine Verhandlung einseitig festzulegen. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (3.7.2024, Az. 10 AZR 171/23).
Darf der Arbeitgeber nachträglich kürzen?
Kann bislang nicht genommener Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer den Urlaub ausbezahlen. Nach § 17 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt der Anspruch auf Abgeltung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung bestätigt. Konkret hat es entschieden, dass der Urlaub nicht mehr gekürzt werden dürfe, sobald er in einen rechtmäßigen Abgeltungsanspruch übergegangen sei (BAG, 16.4.2024, Az. 9 AZR 165/23).
FAQ – 7 wichtige Betriebsratsfragen zu Mitarbeiterüberwachung und internen Ermittlungen
Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeitern oft genau auf die Finger schauen. Das kann z. B. Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens, aber auch die Reaktion auf bestimmte Verdachtsmomente gegen einzelne Mitarbeiter sein. Aber wer lässt sich schon gerne überwachen? Überwachungen greifen schließlich stark in die Persönlichkeitsrechte der Kolleginnen und Kollegen ein. Nicht immer ist das erlaubt. Als Betriebsrat sollten Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang kennen, um Ihre Mitbestimmungsrechte ausüben zu können.
Wie Ihre Betriebsratsarbeit behindert werden kann
Das BetrVG stellt Ihre Tätigkeit als Betriebsrat und die anderer Organe der Betriebsverfassung in mehreren Vorschriften unter einen besonderen Schutz. Dazu zählt auch, dass Sie in Ihrer Arbeit nicht benachteiligt werden dürfen.
Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine niedriger bewertete Tätigkeit zuweisen?
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern kündigen, die sich beharrlich weigern, ihre vereinbarten Leistungen zu erbringen. Aber wann liegt eine solche Leistungsverweigerung vor? Wie sieht es aus, wenn ein Beschäftigter nur bestimmte Aufgaben verweigert, z. B. weil für die jeweiligen Arbeiten eine geringere Qualifikation erforderlich ist. Darf Ihr Arbeitgeber Ihren Kolleginnen und Kollegen Arbeiten zuweisen, die unter deren jeweiliger tariflicher Eingruppierung liegen? Welche Folgen hat es, wenn ein Beschäftigter solche Arbeiten verweigert? Antworten auf diese Fragen liefert die folgende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (17.4.2024, Az. 12 Sa 747/23).
Geflüchtete Menschen als Chance zur Sicherung des Fachkräftemangels
Immer mehr Arbeitgeber beschäftigen sich aktiv mit der Integration geflüchteter Menschen mit grundständigen Deutschkenntnissen. Das ergab eine Befragung der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e. V.

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Nachwuchsförderung