Nach Ablauf der Probezeit kann Azubis nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher liegt dann vor, wenn Umstände bestehen, die die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen (Arbeitsgericht Berlin, 22.5.2024, Az. 37 Ca 12701/23).

