Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 18.08.2025

Sonderausgabe | Betriebliche Suchtprävention

BETRIEBLICHE SUCHTPRÄVENTION: Sucht ist wie ein Lösungsmittel: Sie löst Arbeitsverhältnisse, Beziehungen und Leben auf.

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Warum ist Suchtprävention im Betrieb wichtig?
323 Seiten hat das „Suchtbuch 2025“ der Deutschen Hauptstelle für Sucht e. V., und dahinter verbergen sich viel Fachwissen und Informationen. Klar wird schnell: Sucht ist gefährlich und am Arbeitsplatz nicht nur schlimm für die Gesundheit der betroffenen Kollegen, sondern auch für alle anderen Kollegen. Bereits leichte Formen, wie regelmäßiger Alkoholkonsum oder Tablettenkonsum zur Leistungssteigerung, können das Unfallrisiko erhöhen. Erfahren Sie mehr über ein spannendes und immer noch unbeachtetes Thema – und ein wichtiges Handlungsfeld für Ihre Betriebsratsarbeit.
Betriebliche Suchtprävention: die Pflichten Ihres Arbeitgebers und Ihre Mitbestimmungsrechte
Die Pflichten Ihres Arbeitgebers bei Sucht am Arbeitsplatz sind gesetzlich geregelt, und das ist gut so! Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und die Sicherheit der Kollegen am Arbeitsplatz zu schützen und mögliche Gefahren zu erkennen und zu reduzieren. Sucht kann eine solche Gefahr darstellen. Damit nun Ihr Arbeitgeber nicht beliebig einen Drogentest anordnen kann, braucht es Sie als Betriebsrat. Sie überwachen, ob sich Ihr Arbeitgeber an seine Pflichten hält, und bestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung von Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention mit.
6 Beispiele für Sucht mit typischen Symptomen – und wie diese die Sicherheit gefährden
Sucht ist in einem Betrieb, in dem es keinen Suchtexperten gibt, nicht leicht zu erkennen. Ob Alkohol, Medikamente, Internet oder Glücksspiel: Suchtverhalten hat viele Gesichter. Und es tritt meist schleichend auf. Betroffene Kollegen verbergen ihr Verhalten oft geschickt, bis es irgendwann den Arbeitsalltag, das Teamklima oder die Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Damit es nicht so weit kommt, ist eine frühzeitige Wahrnehmung entscheidend. Anhand der folgenden echten Fälle aus der Praxis lernen Sie typische Warnzeichen kennen.
Aktiv werden: Suchtprävention ist ein Handlungsfeld von Ihnen als Betriebsrat
Sucht ist ein Tabuthema, auch im Betrieb. Kaum jemand spricht offen über Alkohol, Medikamente oder exzessive Internetnutzung. Dabei ist es ein Teil der Lebensweise, und Betroffene hinterfragen das eigene Suchtverhalten kaum. Gerade der Arbeitsplatz bietet eine große Chance, riskantes Verhalten frühzeitig zu erkennen, Betroffene zu erreichen und für Schutz und Aufklärung der Beschäftigten zu sorgen. Genau das will die betriebliche Suchtprävention, und Sie als Betriebsrat haben hier eine klare Mitgestaltungsaufgabe.
Sucht ist eine Krankheit – Ihre betroffenen Kollegen sind vom Arbeitgeber auch so zu behandeln
Egal, ob Alkohol-, Drogen-, Mediennutzung- oder Medikamentensucht: In den seltensten Fällen sind betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig in diesem Zustand. Ausdrücklich gesetzlich geregelt ist das Thema Kündigung und Sucht nicht. Laut Rechtsprechung sind die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung anzuwenden, allerdings mit einigen wichtigen Besonderheiten. 2 Urteile des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz zeigen dies exemplarisch.
Das Angebot „RV Fit“ der DRV stärkt die Gesundheit
Suchtprävention ist ein zentrales Anliegen im BGM. Gerade als Betriebsrat tragen Sie dazu bei, ein gesundes Arbeitsumfeld zu fördern, Risiken frühzeitig zu erkennen und Kollegen vor Abhängigkeitserkrankungen zu schützen. Prävention beginnt, bevor Sucht entsteht, und genau hier setzt das Programm „RV Fit“ der DRV an. Kennen Sie dieses Angebot?

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung Sucht und Suchtprävention im Betrieb
  • Übersicht: Anlaufstellen und wichtige Kontakte für die betriebliche Suchtprävention
  • Übersicht: Suchtprävention im Betrieb – Schritt für Schritt angehen
  • Übersicht: Suchtquellen in der Arbeitswelt, die zu Problemen führen