Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 18.11.2024

Sonderausgabe | Arbeitsmedizin

Ein wichtiges Handlungsfeld für Prävention und den Gesundheitsschutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen

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Der Betriebsarzt im Unternehmen: mehr als nur Sehtests
Viele Kolleginnen und Kollegen sehen den Betriebsarzt nur zu Beginn ihrer Arbeit und dann eventuell erst wieder nach einigen Jahren bei einer Kontrolluntersuchung. Doch warum gibt es eigentlich einen Betriebsarzt und welche Aufgaben hat er? Beschäftigten Sie als Betriebsrat sich mit einem für Ihr Amt und für Ihre Kollegen wichtigen Akteur, wenn es um den Gesundheits- und Arbeitsschutz geht.
4 Vorgaben, die die Arbeit des Betriebsarztes regeln
Seit fast 50 Jahren unterstützt der Betriebsarzt die Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, geregelt in 4 wesentlichen Rechtsgrundlagen: das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2). Diese Regelungen betreffen auch Ihre Arbeit als Betriebsrat. Wie dies konkret im Alltag aussieht, lesen Sie hier.
Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Betriebsarzt
In mittelständischen Unternehmen ist der Betriebsarzt oft nur stundenweise vor Ort, was den Aufbau einer starken Zusammenarbeit erschwert. Ein offener Informationsaustausch ist jedoch essenziell. Um dies zu fördern, können Sie als Betriebsrat gezielt die Kommunikation suchen, z. B. durch regelmäßige Meetings oder E-Mail-Kontakt. Ein enger Austausch bringt Ihnen als Betriebsrat Vorteile: Sie können die betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen besser unterstützen, Arbeitsbedingungen gemeinsam bewerten und sich aktiv für die Gesundheit der Belegschaft einsetzen.
Welche Arten von arbeitsmedizinischen Untersuchungen kommen in Ihrem Betrieb vor?
Wissen Sie, welche medizinischen Untersuchungen es in Ihrem Betrieb gibt und welche Informationen dabei Ihr Arbeitgeber erhält? Es gibt zum einen die arbeitsmedizinische Vorsorge, diese umfasst die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge und inzwischen auch die Nachsorge. Die 3 Vorsorgetypen haben zum Ziel, die Kollegen durch einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner individuell zu beraten und die Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit aufzuzeigen. Dazu kommen dann je nach Branche noch die Eignungsuntersuchungen bzw. die arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Erfahren Sie als Betriebsrat alles über Ziel und Zweck von arbeitsmedizinischen Untersuchungen und die Aufgaben Ihres Arbeitgebers.
Warum es ohne Betriebsvereinbarung zu den Auskunftsansprüchen nicht geht
§ 9 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Zusammenarbeit des Betriebsrats mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und mit den Betriebsärzten. Ein Konfliktpunkt dabei ist häufig die Frage, wie detailliert der Betriebsrat zu informieren ist. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 28.1.2020 verschafft dazu mehr Klarheit (Az. 19 TaBV 2/19). In dem Fall ging es zwar um Informationen über die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundsätze der Entscheidung lassen sich jedoch auch auf Betriebsärzte übertragen.
Nutzen Sie das Wissen Ihres Betriebsarztes im BGM und natürlich im BEM
Als Betriebsrat haben Sie die wichtige Aufgabe, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen zu fördern. Dabei spielen Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eine zentrale Rolle. Der Betriebsarzt ist in beiden Bereichen ein wichtiger Partner, der Sie dabei unterstützen kann, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Kollegen zu schützen und zu fördern. Hier erfahren Sie, welche Aufgaben der Betriebsarzt im BGM und BEM hat und wie Sie als Betriebsrat Einfluss nehmen können.
„Wer führt den Betriebsarzt?“
Frage: Wir bekommen zum 1.1.2025 einen fest angestellten Betriebsarzt. Bisher haben wir mit einem Dienstleister zusammengearbeitet, der im ASA an alle berichtet hat und dessen Rechnungen über HR abgewickelt wurden. Nun ist die Frage, wem der Betriebsarzt innerbetrieblich unterstellt wird. Unser Personalleiter will die Stelle bei HR ansiedeln, was wir als Betriebsrat ablehnen. Der Betriebsarzt soll gegenüber den Kollegen nicht bei HR verortet werden. Der technische Leiter, der auch die Sifa unter sich hat, will den Betriebsarzt zu sich holen.
„Zählt die Einschätzung des Betriebsarztes mehr?“
Frage: Als Betriebsrat begleiten wir einen Mann in seiner Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung. Der Hausarzt hat ihn weitere 4 Wochen krankgeschrieben, die Personalabteilung hingegen geht von einer Arbeitsfähigkeit im Rahmen der stufenweise Wiedereingliederung aus und will sich noch die Meinung des Betriebsarztes holen. Zählt die Einschätzung des Betriebsrats mehr?
Mit diesen Fragen lernen Sie Ihren Betriebsarzt besser kennen und einzuschätzen
Näher dran und doch weit weg – vielleicht beschreibt dieser Satz auch Ihre Beziehung als Betriebsrat zu Ihrem Betriebsarzt. Sie sehen ihn öfter als die Kollegen und doch ist er als Externer nur wenige Stunden im Unternehmen. Verschaffen Sie sich mit nachfolgender Frageliste einen guten Überblick über Ihren Betriebsarzt, seine Kompetenzen und seine Arbeitsweise. Laden Sie ihn am besten zu einer Tasse Kaffee ein und stellen Sie die Fragen, die Sie momentan nicht beantworten können, oder nutzen Sie die Fragen für das nächste Bewerbungsgespräch, wenn Sie als Betriebsrat Ihren künftigen Betriebsarzt kennenlernen.
Die Einsatzzeit des Betriebsarztes ist klar geregelt
Eine der wesentlichen Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes ist die betriebsärztliche Betreuung. Doch wie sieht diese Betreuung konkret aus? Wie gestalten sich Arbeits- und Einsatzzeiten Ihres Betriebsarztes und welche Rolle spielt die Grundbetreuung? Wissen Sie als Betriebsrat darüber Bescheid?

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Gesetzliche Grundlagen Betriebsarzt
  • Übersicht: Fragenkatalog Betriebsarzt