Frage: Wir haben als Betriebsrat eines kleinen mittelständischen Unternehmens viele Diskussionen mit unserem Arbeitgeber. Bei uns gibt es noch Tätigkeitsbereiche, die kein Headset haben. Die Kommunikation ist für die Kollegen daher zum Teil sehr anspruchsvoll, da sie im Lager Teile suchen und dabei das Telefon zwischen Kopf und Schulter einklemmen müssen, um die Hände frei zu haben. Der Betriebsrat bekommt aus diesem Bereich viele Beschwerden, da die Kollegen auch Nacken- und Wirbelsäulenprobleme haben. Gibt es einen Anspruch auf ein Headset, gerade wenn es ergonomisch notwendig ist?
