Hurra, hurra, der Winter ist da. Er bringt uns Eis und Rutschgefahr. Arbeitsschützer könnten das bekannte Kinderlied jedes Jahr aufs Neue singen. Die Umstellung auf die dunkle Jahreszeit erfordert das Handeln Ihres Arbeitgebers im betrieblichen Arbeitsschutz. Denn die veränderten Lichtverhältnisse in Herbst und Winter, Nässe, Laub, Schnee und Eis erhöhen das Unfallrisiko für Ihre Kollegen massiv. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Wege sicher zu halten. Sie als Betriebsrat spielen eine wichtige Überwachungsrolle. Füllen Sie diese im Herbst und Winter aus!
