Als Betriebsrat und Gesundheitsschützer wissen Sie, dass Ordnung und Sauberkeit grundlegende Voraussetzungen für ein fehlerfreies und risikoarmes Arbeiten sind. Die 6S-Methode ist daher hilfreich, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten. Geben Sie als Betriebsrat Ihrem Arbeitgeber einen gedanklichen Stupser, 6S aktiv vorzuleben und gemeinsam mit den Führungskräften sicherzustellen, dass diese Prinzipien in den beruflichen Alltag integriert werden.
Haben Sie das Gefühl, die Gesundheitsangebote werden nicht so angenommen, wie das geplant war, oder möchten Sie die Kollegen in Sachen Gesundheit oder auch Sicherheit mehr einbinden? Der Gesundheitszirkel ist ein Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und wird eingesetzt, um die Sichtweise der Kollegen und ihre Erfahrung in Bezug auf den Arbeitsplatz einzubinden. Und er bewährt sich seit vielen Jahren! Erfahren Sie als Betriebsrat mehr über dieses bewährte Instrument und wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeit so zu organisieren, dass die Beschäftigten vor Gefährdungen geschützt sind. Das ergibt sich unter anderem aus § 618 Abs. 1 BGB. Dazu kann der Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts Vorgaben machen. Weigern sich Mitarbeiter, diese zu befolgen, riskieren sie ihren Arbeitsplatz (Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, 21.5.2024, Az. 3 SLa 224/24). Hierauf sollten Sie als Betriebsrat Ihre Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf deutlich hinweisen.
Eine Arbeitswelt ohne Konflikte gibt es nicht, denn wo Menschen zusammenkommen und miteinander arbeiten, sind Auseinandersetzungen unausweichlich. Wie alles, so haben auch Konflikte gute wie schlechte Seiten. Ein Konflikt macht klar: Hier gibt es ein Problem, beispielsweise zwischen der Führungskraft und ihren Mitarbeitern, und löst damit einen mühsamen und dennoch wichtigen Weg der Veränderung aus. Erfahren Sie als Betriebsrat mehr über das Thema und die Fähigkeiten, die Sie in Ihrem Amt benötigen.
In diesem Jahr hat es in manchen Regionen Deutschlands so viel geregnet, dass der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Die Länder haben dann das Heft in der Hand. Ist der Schutz der Bevölkerung relevant, übernimmt der Bund das Sagen. Da ist es nicht einfach als Betriebsrat, den Überblick zu behalten und zudem zu wissen, wann Ihre Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz noch greifen. Bereiten Sie sich auf einen Fall vor, der hoffentlich nicht eintritt!
Wenn es bei der Arbeit zu einem medizinischen Notfall kommt, soll die betriebliche Rettungskette dafür sorgen, dass die betroffenen Kollegen schnell Hilfe erhalten. Moderne Arbeitsformen machen genau das zur Herausforderung. Am 9. September war wieder der Welt-Erste-Hilfe-Tag. Dies ist ein guter Impuls für Sie als Betriebsrat, Ihre betriebliche Rettungskette auf den Prüfstand zu stellen, denn bei einem Unfall kann rasches Handeln über Leben und Tod entscheiden. Schließlich bestimmen Sie beim Arbeits- und Gesundheitsschutz maßgeblich mit.
Auch wenn der goldene Herbst jetzt Ende September noch strahlt, kommen mit dem Winter unabwendbar Schneematsch, Eis und Frost. Mit einem gut organisierten und vorbereiteten Winterdienst können Sturzunfälle der Kollegen deutlich reduziert werden. Worauf Sie als Betriebsrat hier achten sollten und welche Pflichten Ihr Arbeitgeber hier hat, lesen Sie in diesem Artikel.
Emotionale Intelligenz beschreibt die Fähigkeit, eigene und fremde Emotionen wahrzunehmen, zu verstehen und konstruktiv zu beeinflussen – eine Fähigkeit, die gerade in Veränderungsprozessen sehr wichtig ist. Sie besteht aus mehreren Komponenten, darunter Selbstwahrnehmung, Selbstregulation, Empathie, soziale Fähigkeiten und Motivation. Alles Fähigkeiten, die das Wohlbefinden fördern und die Leistungsfähigkeit maßgeblich beeinflussen. Sie als MAV können hierbei eine Schlüsselrolle übernehmen, um emotionale Intelligenz in den beruflichen Alltag zu integrieren.

