Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 18.08.2025

NR. 09 | SEPTEMBER | 2025

SCHWERPUNKTTHEMA: Über 20 Jahre BEM – wie gut ist der Prozess in Ihrem Betrieb verankert?

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Brandneu: Der Wegweiser für ergonomische Arbeitsgestaltung hilft Ihnen kompetent weiter
Gute Arbeitsbedingungen sind ein zentrales Anliegen aller Betriebsräte und auch vieler Arbeitgeber. Damit dies leichter gelingt, hat die DGUV vor wenigen Wochen eine neue Informationsbroschüre herausgebracht. In dieser finden Sie als Betriebsrat alle wichtigen Informationen gebündelt, um das Thema strukturiert anzugehen. Schauen Sie sich die DGUV-Information 209-098 „Mensch und Arbeitsplatz – Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung“ unbedingt an!
Sicherheitskurzgespräche: kurze Gespräche mit großer Wirkung
Haben Sie als Betriebsrat schon einmal an einem Sicherheitskurzgespräch teilgenommen? Falls nicht, lohnt sich ein genauer Blick: Diese kurze, praxisnahe Maßnahme bringt frischen Wind in den Arbeitsalltag und stärkt nachhaltig die Sicherheitskultur. Als Betriebsrat können Sie sich dafür starkmachen, dass Sicherheitskurzgespräche (SKG) fester Bestandteil des Arbeitsschutzes werden. Was genau dahintersteckt, erfahren Sie hier.
Ergebnisse aus dem DEKRA-Arbeitssicherheitsreport 2025 geben Ihnen als Betriebsrat wichtige Impulse
Der aktuelle DEKRA-Arbeitssicherheitsreport 2025 zeigt: Während sich die Arbeitswelt dynamisch verändert, hinken viele Unternehmen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz hinterher. Für Sie als Betriebsrat ist der Report eine hilfreiche Orientierung: Welche Punkte setzt Ihr Arbeitgeber bereits um und wo muss er noch nachbessern? Wie können Sie Ihre Forderungen argumentativ gut untermauern? Auf folgende 4 Punkte kommt es dabei besonders an!
Über 20 Jahre BEM: Wie gut läuft der Prozess in Ihrem Unternehmen?
Hand aufs Herz: Wie gut ist das BEM in Ihrem Betrieb verankert? Wie sehr sind Sie als Betriebsrat Teil des Prozesses? Laut BAuA bekommt nur ca. jeder zweite Kollege nach längerer Arbeitsunfähigkeit ein BEM angeboten. Das ist zu wenig, besonders, da es eine klare gesetzliche Verpflichtung gibt: Ihr Arbeitgeber muss nach § 167 Abs.1 SGB IX ein BEM anbieten. Für Sie als Betriebsrat ist das BEM ein klarer Handlungsauftrag: Sie müssen überwachen, ob Ihr Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt, und gemeinsam mit ihm und dem betroffenen Kollegen klären, wie die Krankheit überwunden werden kann. Durch Sie wird BEM vom rechtlichen Muss zu einer sozialen Chance für die betroffenen Kollegen!
Probezeitkündigung nach Arbeitsunfall: Oft haben Ihre Kollegen hier schlechte Karten
In vielen Fällen beginnt das Arbeitsverhältnis mit einer sechsmonatigen Probezeit. Gleichfalls wird erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar (wenn i. d. R. mehr als 10 Personen beschäftigt werden). In den ersten 6 Monaten haben Ihre Kollegen daher in der Regel nicht nur kürzere Kündigungsfristen, sondern auch noch keinen besonderen Kündigungsschutz. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie in dieser Zeit einen Arbeitsunfall erleiden (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).
Gesprächsführung: Zeit und Zeiterleben in der Beratung als Betriebsrat nutzen
Sicherlich erleben Sie in Ihren Beratungsgesprächen als Betriebsrat immer wieder, wie unterschiedlich Zeit von den Kollegen wahrgenommen und bewertet wird. Der eine schaut gern zurück in die Vergangenheit, der andere erinnert sich nur an Schlechtes. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Zeitperspektiven und wie Sie diese für noch bessere Gespräche nutzen können.
Aktionswoche seelische Gesundheit vom 10. bis 20. Oktober 2025 – machen Sie mit!
Psychische Gesundheit in den Fokus zu rücken ist nicht immer leicht. Die Aktionswoche seelische Gesundheit unter dem Motto „Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft“ bietet eine ideale Gelegenheit. In ganz Deutschland gibt es in dieser Zeit Aktionen und Angebote vor Ort und auch digital. Nutzen Sie die kommenden Wochen als Vorbereitung und lassen Sie sich durch die Impulse und Anregungen für Aktionen auch in Ihrem Betrieb und für Ihre Kollegen inspirieren.
Haben Sie und besonders Ihr Arbeitgeber den Hautschutz im Blick?
Hautschutz beginnt bei technischen und organisatorischen Maßnahmen und endet beim individuellen Verhalten. Dazu gehört z. B. das regelmäßige Eincremen oder der richtige Umgang mit Handschuhen. Für Sie als Betriebsrat ist das Thema ein wichtiger Baustein des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes – gerade im Hinblick auf den Winter haben viele Kollegen mit Hautproblemen zu kämpfen. Daher ist jetzt die richtige Zeit, sich mit Vorbereitung diesem Thema zuzuwenden.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: BEM-Prozess im Betrieb – Wie steht es bei Ihnen?
  • Übersicht: Hautschutz – Risikobereiche und -faktoren: So überprüfen Sie sie