Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 14.02.2025

Nr. 03 | März | 2025

TOP-THEMA: LEISTUNGSERBRINGER IM BEM – Sie unterstützen mit Angeboten, Informationen und monetär

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Sicherheit am Arbeitsplatz: Neueste Technologien im Arbeitsschutz
In Sachen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hilft manchmal der Blick über den Tellerrand weiter, um frischen Wind in die eigenen Vorgehens- und Sichtweisen zu bringen. In diesem Artikel erfahren Sie anhand konkreter Praxisbeispiele, was große Konzerne aktuell im Bereich Sicherheit und Gesundheit unternehmen und was Sie als Betriebsrat beachten sollten, wenn Ihr Arbeitgeber ähnliche Überlegungen anstellt.
5 gute Anlässe, über Sicherheit und Gesundheit zu reden, die Sie als Betriebsrat anregen sollten
Unterweisungen sind die Grundlage für ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten der Kollegen im betrieblichen Alltag. Darüber hinaus gibt es weitere Gelegenheiten, sich über Sicherheit und Gesundheit auszutauschen – Ihr Arbeitgeber muss sie nur nutzen. In diesem Beitrag erhalten Sie als Betriebsrat einen Überblick über geeignete Gesprächsformate, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Sifa anregen können, um den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern.
Statistik: Immer weniger tödliche Arbeitsunfälle, dafür mehr Wegeunfälle
Erfreuliche Nachrichten aus dem Bereich der Arbeitssicherheit in Deutschland: Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland hat im Jahr 2023 einen historischen Tiefstand erreicht. Diese Auswertungen wurde Ende 2024 rückwirkend für das Jahr 2023 veröffentlicht. Dies ist ein bedeutender Meilenstein für den Arbeitsschutz und zeigt, dass die gemeinsamen Anstrengungen von Ihnen als Betriebsrat, von Arbeitsschützern, Ihrem Arbeitgeber und allen anderen Akteuren Früchte tragen!
Diese Leistungsträger können Ihre Kollegen im BEM unterstützen
Ein BEM lebt von einem engagierten Betriebsrat! Wenn Sie in Ihrer Rolle als BEM-Mitglied und Inte­ressenvertretung Ihrer Kollegen über die Vielzahl an Unterstützungsangeboten rund um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wissen, dann können Sie betroffenen Kollegen wirklich weiterhelfen. Dieser Artikel soll Licht in die komplexen Angebote bringen und auf einfache Weise darstellen, an wen Sie sich wenden können!
Haben Sie ein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz psychischer Ersthelfer?
Als Betriebsrat haben Sie ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie um Themen des Gesundheitsschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Allerdings löst nicht jedes gesundheitsrelevante Thema gleich Mitbestimmungsrechte aus. Worauf es dabei maßgeblich ankommt, ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (21.8.2024, Az. 7 TaBVGA 2/24).
Fahr mal runter – wie Entspannungstraining Ihren Kollegen hilft!
Leider ist die Kompetenz, sich gezielt zu entspannen und wirklich Kopf und Körper „herunterzufahren“, bis heute kein Wissen, das in der Schule vermittelt wird. Dabei ist es in der heutigen Arbeitswelt durch den hohen Leistungsdruck und die ständige Erreichbarkeit enorm wichtig. Ohne ausreichende Erholung steigt das Risiko für Überlastung, chronischen Stress und langfristig gesundheitliche Schäden. Das gilt für Sie als Betriebsrat und auch für Ihre Kollegen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Entspannung wirkt und welche Stellhebel Sie als Betriebsrat haben.
Was sich 2025 bei der eAU ändert und worauf Ihre Kollegen achten sollten
Als Interessenvertretung Ihrer Kollegen ist es für Sie wichtig, dass Sie über die aktuellen Entwicklungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) informiert sind. Auch wenn die elektronische Übertragung von Krankmeldungen bereits vor über einem Jahr eingeführt wurde, gibt es noch viele Stolpersteine. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie an Ihre gesetzlich versicherten Kollegen weitergeben sollten, um Probleme zu vermeiden.
Lust auf mehr Entspannung im Jahr 2025? Dann testen Sie einfach folgende Methoden
Manchmal darf die betriebliche Gesundheitsförderung auch ganz einfach sein. Wie zum Beispiel mit dieser Übersicht mit unterschiedlichen Entspannungsmethoden, die Sie als Betriebsrat Ihren Kolleginnen und Kollegen im Intranet oder als Aushang in der Kantine oder am schwarzen Brett zur Verfügung stellen können. So erhalten Ihre Kollegen einen Impuls, sich mehr mit dem Thema Entspannung zu beschäftigen. Sicherlich profitiert der eine oder andere von diesem Tipp!
„Bildschirmarbeit: Welche Pausenregelung gibt es?“
Frage: „In unserem Unternehmen gibt es überwiegend Bildschirmarbeitsplätze. Zum Teil müssen bei uns die Kollegen, die im Callcenter arbeiten, über Stunden am Bildschirm bleiben, wenn sie Schicht haben. Welche Vorgaben gibt es für Bildschirmpausen und was können wir als Betriebsrat tun, damit die Kollegen diese einhalten können?“

Arbeitshilfen

  • Übersicht: SV-Träger und Integrationsamt
  • Übersicht: Leistungsträger im BEM
  • Übersicht: Ein Plakat voller Entspannungsmöglichkeiten