Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 09.01.2026

NR. 02 | FEBRUAR | 2026

SCHWERPUNKTTHEMA – Soziale Fitness:
Wie wertvoll Verbundenheit ist und wie Sie als Betriebsrat sie fördern können

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Allergene am Arbeitsplatz: Haben Sie als Betriebsrat daran schon gedacht?
Ein Kollege niest auffällig viel am Schreibtisch, ein anderer räuspert sich unentwegt. Grund dafür muss nicht zwingend eine Infektion sein, auch Allergene kommen als Ursache infrage. Harmlose Stoffe wie Pollen oder Hausstaubmilben können auch am Arbeitsplatz ernsthafte Gesundheitsrisiken darstellen. Dazu hat das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der DGUV eine interessante Untersuchung veröffentlicht. Als Betriebsrat können Sie mit diesem Wissen die richtigen Schritte zum Schutz der Kollegen gehen.
Das Arbeitsschutzjahr 2026: Diese Änderungen kommen auf Ihren Betrieb zu
Ab 2026 treten mehrere Neuerungen im Arbeitsschutz in Kraft, die für Sie als Betriebsrat und für Ihr Gremium von besonderer Relevanz sind. Viele Anpassungen beruhen auf europäischen Vorgaben, andere sollen die betriebliche Praxis modernisieren und digitale Prozesse stärken. Gemeinsam haben sie eines: Sie verändern Arbeitszeitmodelle, die arbeitsmedizinische Betreuung und die behördliche Kontrolle spürbar. Für Sie als Betriebsrat heißt das, frühzeitig den Dialog mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und über die Veränderungen bei der Arbeitszeit, der Arbeitszeiterfassung, dem Einsatz von Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren sowie dem Umgang mit behördlichen Kontrollen zu sprechen.
Hautschutz ist Arbeitsschutz: Wie Sie als Betriebsrat die Haut Ihrer Kollegen entlasten können
Werfen Sie einen Blick auf Ihre Hände. Sind diese vielleicht trocken oder rissig? Wenn die Temperaturen sinken, steigt der Stress für die Haut. Kalte Außenluft, trockene Heizungsluft und häufiges Händewaschen greifen die natürliche Schutzbarriere an. Viele Kollegen haben Hautprobleme am wichtigsten Arbeitswerkzeug: unseren Händen. Je nach Branche wird jetzt die Belastung durch Handschuhe oder Feuchtarbeit noch höher. Ein guter Zeitpunkt für Sie als Betriebsrat, das Thema Hautschutz wieder einmal im Betrieb anzustoßen. Denken Sie daran: Hauterkrankungen gehören weiterhin zu den häufigsten berufsbedingten Gesundheitsproblemen – und viele lassen sich durch einfache, gut organisierte Prävention vermeiden.
Soziale Fitness: So fördern Sie die Verbundenheit unter den Kollegen und mit dem Betrieb
Das Miteinander ist in manchen Betrieben nicht mehr so gut, wie es einmal war. Die Gründe dafür sind vielfältig: schlechte Führung, hoher Druck, Einsparungen, Kurzarbeit oder Planungsunsicherheit. Der ständige Stress führt dazu, dass das Gefühl von Zusammengehörigkeit und Verbundenheit mit dem Betrieb auf der Strecke bleibt. Dabei ist genau dieses Verbundenheitsgefühl oft der Grund, warum Kollegen gern zur Arbeit kommen, motiviert sind und Leistung zeigen. Auch für die Gesundheit ist Verbundenheit am Arbeitsplatz zentral. Lernen Sie als Betriebsrat mehr über dieses zutiefst menschliche Thema und darüber, wie Sie die soziale Fitness in Ihrem Betrieb stärken können.
Neues Urteil: Keine Ausnahmen bei der Arbeitszeiterfassung – für niemanden!
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg sorgt für Aufsehen (18.11.2025, Az. 21 K 1202/25). Obwohl es sich um eine internationale Anwaltskanzlei drehte, bedeuten die Kernaussagen des Gerichts eine wertvolle Stärkung für den Arbeitsschutz in allen Branchen. Das Urteil macht deutlich: Der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern hat Vorrang, und Arbeitgeber können sich bei der Arbeitszeiterfassung nicht aus der Verantwortung stehlen. Für Sie als Betriebsrat liefert die Entscheidung wichtige Argumente und klare Handlungsanweisungen.
Am 15. März 2026 ist der Tag der Rückengesundheit – machen Sie mit Ihrem Betrieb mit!
„Rück’n’Roll: Bring Bewegung in dein Leben“ – unter diesem Motto findet in einigen Wochen wie jedes Jahr der Tag der Rückengesundheit statt. Dieser Tag bietet eine gute Gelegenheit, den Dauerbrenner „Rücken“ wieder aufzugreifen, sichtbar zu machen und sowohl die Kollegen als auch Ihren Arbeitgeber für rückenfreundliche Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren. Verschiedene Organisationen stellen rund um diesen Tag Materialien wie Plakate, Flyer, Infopakete oder Vorträge zur Verfügung, die Sie als Betriebsrat einfach nutzen können. Oder Sie organisieren in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber eigene kleine Gesundheitsangebote.
Nutzen Sie den neuen DGE-VerpflegungsCheck, um das Kantinenessen besser zu gestalten
Als Betriebsrat kennen Sie die Herausforderungen rund um das Thema Kantinenessen nur zu gut. Essen bzw. die Verpflegung in der Kantine ist ein emotionales Thema, das fast täglich für Gesprächsstoff sorgt – von der Beschwerde über das zu kalte Schnitzel bis hin zur Forderung nach mehr vegetarischen Optionen. Irgendjemand findet immer etwas zu bemängeln: zu teuer, zu wenig Auswahl, zu fettig, zu exotisch. Die unterschiedlichen Erwartungen machen Ihre Arbeit im Kantinenausschuss oft schwierig. Genau hier setzt der DGE-VerpflegungsCheck an und bietet Ihnen als Betriebsrat eine wertvolle Stütze. Er ist zwar kein Wundermittel für die Erfüllung aller individuellen Essenswünsche, aber ein hervorragender, objektiver Qualitätsrahmen. Probieren Sie es aus.
Wertschätzung auszusprechen ist nicht einfach – mit dieser Mustervorlage gelingt es
In der deutschen Kultur tun wir uns häufig schwer damit, Wertschätzung und Anerkennung auszusprechen. Besonders im süddeutschen Raum beschreibt der Spruch „Nicht geschimpft ist gelobt genug“ dieses Phänomen sehr treffend. Dabei entstehen Verbundenheit und soziales Miteinander durch Taten und Worte. Doch was ist, wenn die Worte im Moment fehlen? Hier können solche kleinen Zettel hilfreich sein. Als Betriebsrat können Sie diesen in Ihr Gremium oder in Ihr Team mitnehmen und ihn in der Praxis testen. Sie werden sehen, wie der Abrisszettel von Tag zu Tag kleiner wird und wie der ein oder andere Kollege mit einem Lächeln einen kleinen Zettel betrachtet. Zusammen gut zu arbeiten, kann so einfach sein. Probieren Sie es aus.
Letzte Chance nutzen: Bewerbung für den Bundesteilhabepreis 2026
Der Bundesteilhabepreis geht 2026 in die 7. Runde. Unter dem Motto „Berufseinstieg inklusiv – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“ sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Projekte, die diesen Schritt in die Arbeitswelt beispielhaft unterstützen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Hautschutz gemeinsam gestalten
  • Übersicht: Verbundenheit fördern
  • Übersicht: Angebote am Tag der Rückengesundheit
  • Mustervorlage: Abrisszettel für mehr Verbundenheit