Arbeitsschutz kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle Beteiligten im Betrieb eingebunden sind. Weder der Arbeitgeber noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsrat allein können die gesamte Komplexität von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abdecken. Daher sieht das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 13 die Möglichkeit der Pflichtenübertragung vor. Fragen Sie als Betriebsrat doch mal nach, wie Ihr Arbeitgeber dies in Ihrem Unternehmen überwacht.
