Recht & Urteile

Auch ein Wespenstich kann ein Arbeitsunfall sein

Allergien sind weit verbreitet und können unter Umständen sogar tödliche Auswirkungen haben. Passiert das Ganze im Zusammenhang mit der Arbeit, kann sogar ein Arbeitsunfall vorliegen. Das ergibt sich aus einem auf das private Arbeitsvertragsrecht übertragbaren Urteil im Fall eines verbeamteten Lehrers (Verwaltungsgericht (VG) Berlin, 28.8.2024, Az. VG 7 K 394/23).

Brigitte Ganzmann

01.11.2024 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Die Witwe eines Lehrers begehrte die Anerkennung eines Wespenstichs ihres Ehemanns als Dienstunfall. Dieser war an der allergischen Reaktion nach dem Wespenstich verstorben. Es ging also letztendlich um die Frage einer Witwenrente.

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