Personalrat aktuell 07.04.2025

Nr. 07 | April II 2025

Top-Thema: Krankenkontrollen – Dienstherren dürfen viel, aber nicht alles!

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Sichtbare Tattoos im öD: Das Motiv entscheidet!
Wir müssen mit der Zeit gehen, auch der Polizeidienst. Waren noch vor ca. 10 Jahren Tattoos bei einem Polizisten undenkbar, sind heute sogar sichtbare Tattoos kein Einstellungshindernis mehr – solange sie inhaltlich unbedenklich sind (Verwaltungsgericht Berlin, 27.2.2025, Az. VG 26 L 288/24).
Bundeshauptpersonalrat und die Zulagenregelung des BMI
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die beamtenrechtlichen Besoldungsregelungen auf alle Tarifbeschäftigten des Bundes übertragen. Der Hauptpersonalrat der Bundespolizei und das BMI stritten im Folgenden darüber, ob der Hauptpersonalrat dabei mitbestimmt oder nicht (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 28.2.2025, Az. 5 P 5.23).
Dauer der Probezeit muss bei Befristung angemessen sein
Nach § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf bei befristeten Arbeitsverhältnissen eine Probezeit vereinbart werden, wenn diese im Verhältnis zur Art der Tätigkeit und zur Dauer der Befristung angemessen ist. Sonst ist die Vereinbarung unwirksam (Bundesarbeitsgericht (BAG), 5.12.2024, Az. 2 AZR 275/23). Das TzBfG gilt über § 30 Abs. 1 TVöD auch im öffentlichen Dienst.
Mangelnde Loyalität im Dienstverhältnis führt zur Kündigung
Bestechlichkeit im Amt ist sicher kein Kavaliersdelikt. Dies musste auch ein Stabsstellenleiter einer Kreisverwaltung erfahren, dessen Beschäftigungsverhältnis aufgrund von „Geldgeschenken für Gefälligkeiten“ gekündigt wurde – und das auch völlig zu Recht (Arbeitsgericht Aachen, 10.12.2024, Az. 2 Ca 2092/24).
Krankenkontrollen – Dienstherren dürfen viel, aber nicht alles!
In dem Artikel Teilweise Krankschreibung und BGM können Sie lesen, dass es Pläne gibt wie die Teilkrankschreibung. Alles, um die Zahlen der Arbeitsunfähigkeit einzudämmen. Was jetzt schon beliebt ist, sind […]
Mitbestimmungsverstöße dürfen Sie als Personalrat nicht tolerieren
Als Personalrat haben Sie laut dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder Ihren landesgesetzlichen Regelungen Mitwirkungsmöglichkeiten unterschiedlicher Art bzw. Qualität. Manchmal muss Ihr Dienstherr Sie nur informieren. Bei anderen Angelegenheiten benötigt er Ihre Zustimmung und manchmal muss er eine Angelegenheit mit Ihnen nur erörtern.
Bei frauenfeindlichen Äußerungen droht auch Beamten die Entlassung
Frauenfeindlichkeit ist nach wie vor ein gesellschaftliches Thema. Auch Beamte sind Teil der Gesellschaft. Und auch bei Beamten sind solche Tendenzen im Einzelfall festzustellen. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat dazu in einem am Tag vor dem Internationalen Frauentag bekannt gemachten Urteil klar Stellung bezogen (26.2.2025, Az. 1 K 796/22). Das Urteil stärkt auch Personalräten, die sich des Themas annehmen wollen oder müssen, den Rücken.
Teilweise Krankschreibung und BGM
An den Zeiten der Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten haben sich Dienstgebende schon immer abgearbeitet. Zu viel, zu lange – und krank seien sowieso die wenigsten wirklich. Und die Daten der Krankenkassen zeigen auch immer wieder hohe Krankendaten.
Frauen dominieren die Teilzeitarbeit
Wir leben im Jahr 2025 und die Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsmarkt sollte eigentlich längst erreicht sein. Ist sie aber nicht. Denn es ist zwar so, dass immer mehr Frauen arbeiten, dass aber eben auch immer mehr Frauen Teilzeitstellen bekleiden. Das wiederum kann zu Nachteilen im Alter führen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Vorteile des BGM
  • Muster: Beteiligungsrechte des Personalrats verletzt
  • Muster: Einsatz von Fragebogen unterlassen