Frage:
Unser Betriebsrat ist kürzlich neu gewählt worden. Statt der vorgesehenen 7 Betriebsratsmitglieder sind wir jedoch lediglich mit 5 gestartet, da sich keine weiteren Kolleginnen oder Kollegen gefunden haben. Jetzt haben allerdings 2 der 5 gewählten Betriebsräte ihr Amt niedergelegt. Müssen wir nun eine Neuwahl einleiten? Welche Rechte haben wir als Betriebsrat, bis ein neues Gremium gewählt ist?