Das Fördersystem rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist vielschichtig – und genau das schreckt viele ab. Dabei lässt es sich auf wenige Kernbereiche herunterbrechen: Förderung bei Neueinstellung, Unterstützung für behinderungsgerechte Arbeitsplätze und Ausgleich bei außergewöhnlicher Belastung. Hinzu kommt: Leistungen können entweder vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter beantragt werden – je nachdem, wer davon profitiert.
Die zwei wichtigsten Anlaufstellen sind das Integrationsamt (finanziert durch die Ausgleichsabgabe) und die Agentur für Arbeit (als Reha-Träger). Beide Systeme stehen nebeneinander, ergänzen sich – dürfen sich aber nicht überschneiden.