Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie mit weit mehr Befugnissen ausgestattet, als mancher Arbeitgeber wahrhaben will – und als manche SBV selbst nutzt. Einladungen werden „vergessen“, Entscheidungen ohne Sie getroffen. Dagegen hilft nur eines: Ihre Rechte genau zu kennen. Dieser Beitrag verschafft Ihnen den vollständigen Überblick – von Ihren persönlichen Rechten über die Beteiligungs- bis zu den Teilnahmerechten. Er ist die Grundlage für alles Weitere: sich behaupten und durchsetzen.
Ihre Rechte sind oft mehr wert, als mancher Arbeitgeber zugibt
Aus Ihrer Arbeit als Vertrauensperson wissen Sie: Es gibt zahlreiche Vorschriften zum Schutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung. Ob aus diesen gesetzlich festgelegten Ansprüchen auch tatsächlich Rechte für die Beschäftigten werden, hängt auch maßgeblich von Ihrer Durchsetzungskraft als Schwerbehindertenvertretung ab. Diese wiederum nutzen Sie vor allem dann optimal, wenn Sie sich mit Ihren eigenen Rechten aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX als Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter vertraut machen.
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