Finanzielle Förderung

An diesen Stellen muss Ihr Arbeitgeber Sie einbeziehen

Ihre Rolle bei Förderverfahren ist kein Entgegenkommen Ihres Arbeitgebers – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer seine Beteiligungsrechte kennt, kann früher handeln, wirksamer beraten und Förderchancen nutzen, bevor sie verloren gehen.

Arno Schrader

19.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Zwei Paragraphen, die Ihre Position als SBV sichern

Das SGB IX schreibt an zwei zentralen Stellen vor, wann Ihr Arbeitgeber Sie einbeziehen muss. Beide sind für das Thema finanzielle Förderung unmittelbar relevant.

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