Arbeitnehmerin verlangt Urlaubsabgeltung
Der Fall: Die Arbeitnehmerin, eine Pflegekraft, war in der Zeit von 2010 bis 2023 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) Anwendung. Im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin war u. a. der Urlaubsanspruch gesondert geregelt. Dabei haben die Bestimmungen den Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ab einer bestimmten Frist vorgesehen. Die Parteien haben den Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei einer Langzeiterkrankung nicht vertraglich ausgeschlossen.