AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Verfall des gesetzlichen Urlaubs kann ausgeschlossen werden

Im Fall einer sehr langen Arbeitsunfähigkeit kann der Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (15.7.2025, Az. 9 AZR 198/24).

Friederike Becker-Lerchner

10.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin verlangt Urlaubsabgeltung

Der Fall: Die Arbeitnehmerin, eine Pflegekraft, war in der Zeit von 2010 bis 2023 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) Anwendung. Im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin war u. a. der Urlaubsanspruch gesondert geregelt. Dabei haben die Bestimmungen den Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ab einer bestimmten Frist vorgesehen. Die Parteien haben den Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei einer Langzeiterkrankung nicht vertraglich ausgeschlossen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!