AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Hier war der Arbeitnehmer nicht zur Rückzahlung verpflichtet

Investieren Arbeitgeber in eine teure Weiterbildung, sichern sie sich gern mit einer Rückzahlungsklausel ab, damit sie nach Ende der Weiterbildung auch von dem hinzugewonnenen Wissen profitieren. Mit solchen Rückzahlungsklauseln verpflichten sich die jeweiligen Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn sie das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende der Weiterbildung beenden. Allerdings kippen die Gerichte solche Rückzahlungsklauseln immer wieder. So auch im folgenden Fall, den das Landesarbeitsgericht Köln kürzlich zu entscheiden hatte (19.8.2025, Az. 7 SLa 647/24).

Friederike Becker-Lerchner

10.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeber und Beschäftigter einigen sich auf Fortbildungsvereinbarung

Der Fall: Geklagt hatte ein Arbeitgeber. Er verlangte von einem Arbeitnehmer die Ausbildungskosten für eine teure Fortbildungsmaßnahme zurück. Der Arbeitnehmer hatte mit seinem früheren Arbeitgeber, dem Rechtsvorgänger des jetzt klagenden Unternehmens, einen Arbeitsvertrag geschlossen, der zum 1.4.2022 startete. Er wurde als Brandmeisteranwärter in der Abteilung Brandschutz eingestellt. Gleichzeitig schlossen der Arbeitnehmer und der frühere Arbeitgeber eine Fortbildungsvereinbarung.

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