Auf die Übernahme dieser Kosten haben Sie als Betriebsrat Anspruch

Das Thema Kosten ist ein Dauerbrenner in den Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Dabei ist es in § 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eigentlich klar geregelt. Danach hat Ihr Arbeitgeber die Kosten […]

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Das Thema Kosten ist ein Dauerbrenner in den Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Dabei ist es in § 40 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eigentlich klar geregelt. Danach hat Ihr Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die durch Ihre Tätigkeit als Betriebsrat entstehen.

§ 40 BetrVG regelt die Kosten

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