Überblick: Die wichtigsten Sachgründe für Befristungen

Hat Ihr Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses, gilt weder die maximale Befristungsdauer von 2 Jahren noch das Vorbeschäftigungsverbot. Was insoweit als sachlicher Grund anzusehen ist, ist klar geregelt. 7 Gründe lesen Sie in § 14 Abs. 1 TzBfG.
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Friederike Becker-Lerchner

26.09.2025

Arbeitshilfen

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