Überblick: Die wichtigsten Sachgründe für Befristungen
Hat Ihr Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses, gilt weder die maximale Befristungsdauer von 2 Jahren noch das Vorbeschäftigungsverbot. Was insoweit als sachlicher Grund anzusehen ist, ist klar geregelt. 7 Gründe lesen Sie in § 14 Abs. 1 TzBfG.
Friederike Becker-Lerchner
26.09.2025
