Übersicht: Die wichtigsten Sachgründe für Befristungen

Hat Ihr Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Befristung, gilt weder die maximale Befristungsdauer von 2 Jahren noch das Vorbeschäftigungsverbot. Was als sachlicher Grund anzusehen ist, ist klar geregelt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Auf 5 Gründe gehen wir im Folgenden ein.
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Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024

Arbeitshilfen

  • Überblick: Sachgründe für Befristungen