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Enthalten in SBV Kompass
Warum die SBV bei Förderverfahren der entscheidende Türöffner ist
Fördermittel fließen nicht automatisch – sie müssen angestoßen werden. Wer im Betrieb die Situation der Beschäftigten kennt, die Abläufe versteht und die richtigen Stellen kennt, hat enormen Einfluss darauf, ob Geld beantragt wird oder liegen bleibt. In diesem Artikel erfahren Sie, warum diese Person so oft die SBV ist – und was das für Ihre Arbeit als SBV bedeutet.
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Enthalten in SBV Kompass
Finanzielle Förderungsmöglichkeiten im Überblick
Das Fördersystem rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. Dabei lässt es sich auf wenige Kernbereiche herunterbrechen – mit klaren Zuständigkeiten und konkreten Leistungen. Diese Übersicht zeigt Ihnen, welche finanziellen Hilfen es gibt, wer sie beantragen kann und an welche Stelle Sie sich wenden müssen.
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Enthalten in SBV Kompass
Warum viele Unternehmen Fördergelder verschenken
Viele Unternehmen könnten finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nutzen – tun es aber nicht. Nicht, weil es keine Förderungen gäbe. Sondern weil Zuständigkeiten unklar sind, Anträge zu spät gestellt werden oder Fördermöglichkeiten gar nicht erst geprüft werden.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Denken Sie an diese Maßnahmen
In Deutschland sind fast genauso viele Frauen wie Männer erwerbstätig. Allerdings sind Frauen in Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert. Andere Länder in Europa sind da viel besser. Ein Problem ist dabei sicher, dass Deutschland bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin in den „Kinderschuhen“ steckt. Setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin möglichst Arbeitsbedingungen schafft, die es ermöglichen, Privatleben und Beruf so gut wie möglich vereinbaren zu können.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Leistungsprämie darf in der Elternzeit gekürzt werden
„Ohne Arbeit kein Lohn“, dieser Grundsatz gilt auch im Hinblick auf die Kürzung einer variablen Vergütung. Denn eine solche darf in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, anteilig gekürzt werden. Und zwar auch, wenn das Team der sich in Elternzeit befindenden Führungskraft die Zielvorgaben sogar übererfüllt. Denn in diesem Fall basiert die Zielerreichung nicht unmittelbar auf der eigenen Leistung (Bundesarbeitsgericht (BAG), 2.7.2025, Az. 10 AZR 119/24).
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