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Enthalten in Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte
Unangemessene Benachteiligungen bei Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit Ausbildungskosten
Ein Arbeitgeber verlangte nach einer Eigenkündigung die Rückzahlung von rund 70.000 Euro an Ausbildungs- und Fortbildungskosten. Sehen Sie, warum das Gericht die Rückzahlungsklauseln für unwirksam hielt und worauf Sie als Betriebsrat bei solchen Vereinbarungen achten müssen.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Ausbildung inklusiv gestalten: So begleiten Sie schwerbehinderte Auszubildende im Jahr 2026
Eine gute Ausbildung ist der Grundstein für beruflichen Erfolg – auch für schwerbehinderte Menschen. Die ersten Monate der neuen Azubis sind vorüber. Ein guter Zeitpunkt, um zu schauen, wo eventuell noch Verbesserung nötig sind und Unterstützung erforderlich ist. Denn häufig stoßen Azubis mit Behinderung auf Hürden, sei es bei der Einstellung, am Arbeitsplatz oder im Lernprozess. Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie die Möglichkeit, frühzeitig zu intervenieren, die Rahmenbedingungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Inklusion im Betrieb gelebt wird.
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Pflege soll modernisiert werden
Die Pflegeberufe sollen modernisiert und vereinheitlicht und der Personalbedarf auf lange Sicht gesichert werden. Deswegen hat die neue Bundesregierung im August 2025 den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Aus- und Weiterbildung, die Sie kennen müssen
Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres sind – wie auch in den vergangenen Jahren – noch einige Ausbildungsplätze unbesetzt. Für Jugendliche und junge Erwachsene bietet das grundsätzlich die besten Chancen auf einen guten Ausbildungsplatz. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie den Auszubildenden etwas bieten müssen. Vor allen sind Sie mehr denn je gefordert, sich dafür einzusetzen, die Rechte der jungen Auszubildenden zu wahren. Neben den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind dabei vor allem die Regeln für das Berufsausbildungsverhältnis zu beachten.
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Geschickt einfädeln lohnt sich
Sie kennen wahrscheinlich den anerkennenden Spruch: „Geschickt eingefädelt!“ Goethe hat die Sache hingegen wohl von der negativen Seite her betrachtet. Er soll gesagt haben: „Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zurande.“ Ein Fehler am Anfang lässt sich nämlich oft später nicht mehr korrigieren, so sehr man sich auch bemüht. Ganz so schlimm ist es im Dienstverhältnis nicht. Manche Fehler lassen sich durchaus später noch korrigieren.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte
Betriebsrats-Update: Aus-und Weiterbildung 2025
Kennen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte zum Thema Aus- und Weiterbildung als Betriebsrat? In diesem Online-Webinar erläutert Rechtsanwalt Heiko Klages Ihnen die aktuellen Entscheidungen und gibt Ihnen wertvolle Praxistipps für Ihre Betriebsratsarbeit.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Wie lange Ihr Arbeitgeber Ihre Kolleginnen und Kollegen nach einer Fortbildung binden darf
Beim Geld hört die Freundschaft auf – auch im Arbeitsverhältnis. Gerade beim Thema Weiterbildung und Fortbildung achten die Arbeitgeber penibel auf jeden Cent. Aber auch im Hinblick auf Sonderzahlungen stellen die Arbeitgeber fast immer sicher, dass sie keinen Euro zu viel bezahlen. In solchen Fällen haben Ihre Kolleginnen und Kollegen es schnell mit Rückzahlungsklauseln zu tun. Das Wichtigste, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Vereinbaren Sie wirkungsvolle Weiterbildungen
Als Betriebsrat haben Sie bei Angelegenheiten, die die berufliche Weiterbildung betreffen, ein Mitbestimmungsrecht (§ 98 BetrVG). Nutzen Sie Ihre Beteiligungsrechte und vereinbaren Sie gute Maßnahmen für Ihre Kollegen.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Wann Sie ein Recht auf arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung haben
Sie können Ihr Amt nur dann korrekt und verantwortungsvoll ausüben, wenn Sie Ihre Rechte kennen und anwenden können. Haben Sie hier Lücken, sollten Sie diese im Rahmen einer Fortbildung füllen. Möglicherweise ist Ihr Arbeitgeber nicht begeistert, wenn Sie als Schwerbehindertenvertretung im Hinblick auf Ihre Befugnisse bestens ausgebildet werden. Doch auch darauf haben Sie einen Anspruch.
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