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Auch bei einer grundsätzlich guten Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeber sowie Betriebsrat oder Personalrat können Konflikte entstehen. Unterschiedliche Interessen, Missverständnisse oder verschiedene Vorstellungen über die richtige Vorgehensweise gehören zum Arbeitsalltag. Entscheidend ist daher, wie Sie als Schwerbehindertenvertretung mit solchen Situationen umgehen.
Eine regelmäßige Sprechstunde ist ein wichtiges Instrument, um den Kontakt zu schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zu pflegen. Sie ermöglicht es Kolleginnen und Kollegen, vertraulich Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und Unterstützung zu erhalten.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte haben im Arbeitsleben besondere Rechte. Diese Rechte helfen dabei, Nachteile auszugleichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Doch viele Beschäftigte kennen ihre Ansprüche nicht oder wissen nicht, wie sie diese tatsächlich durchsetzen können.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte sind im Arbeitsleben häufig besonders engagiert und motiviert. Trotzdem bestehen noch immer Vorbehalte und Unsicherheiten auf Arbeitgeberseite.
Die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter lassen sich besonders wirkungsvoll vertreten, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten.
Hier finden Sie eine Auflistung Ihrer wichtigsten Rechte. Denn die Schwerbehindertenvertretung wird auch immer wieder vom Betriebs- oder Personalrat übergangen. Dann hilft es, die genauen Rechte zu kennen.
Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie eine Vielzahl besonderer Rechte, die Ihnen der Gesetzgeber eingeräumt hat, damit Sie die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter wirksam vertreten können.
Die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter lassen sich am wirkungsvollsten vertreten, wenn alle Beteiligten eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Sie als Schwerbehindertenvertretung sind dabei auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat angewiesen.
Jedes Recht im exakten Wortlaut samt Paragraf. Ausdrucken, an den Arbeitsplatz hängen und im Gespräch mit Arbeitgeber oder Betriebsrat sofort den passenden § zur Hand haben.