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Enthalten in Personalrat aktuell
Tarifeinigung für die Unikliniken in Baden-Württemberg
Nach mehrtägigen Streiks kam die gute Nachricht für Personal und Patienten: Die Beschäftigten an den Kliniken in Freiburg, Heidelberg, Ulm und Tübingen erhalten eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,4 %. Da­rauf haben sich Arbeitgeber und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am 9.7.2026 geeinigt. Die wichtigsten Punkte habe ich hier für Sie zusammengefasst.
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Enthalten in Personalrat aktuell
Teilarbeitsunfähigkeit kommt zum 1.1.2028
Ist man so krank, dass man nicht zur Arbeit gehen kann, muss man sich krankschreiben lassen. War man länger erkrankt, kann man ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchlaufen oder das Hamburger Modell. Jetzt kommt etwas Neues: die Teilarbeitsunfähigkeit (Teil-AU). Die Neuregelung tritt zum 1.1.2028 in Kraft. Die neue Regelung ist Teil des am 10.7.2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
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Enthalten in Personalrat aktuell
Werden Sie im Kollegenchat lieber nicht zu persönlich
Viele Kollegen nutzen eine berufliche WhatsApp-Gruppe. Und das ist auch sinnvoll, kann man berufliche Dinge hier doch auf dem kurzen Dienstweg besprechen. Dies sollte aber nur mit Wissen und Wollen des Dienstherrn genutzt werden. Außerdem sollten Sie hier auch keine persönlichen Dinge breittreten – denn das kann Sie schadenersatzpflichtig machen (Arbeitsgericht Siegburg, 22.5.2026, Az. 1 Ca 1741/25).
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Enthalten in Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte
Belastungen am Arbeitsplatz: Was Sie als Betriebsrat wissen und tun müssen
Die wirtschaftliche Lage in vielen Betrieben ist angespannt. Durch Fachkräftemangel und Sparmaßnahmen fallen immer mehr Stellen weg und werden nicht nachbesetzt. Die Arbeit, die zuvor 2 Kollegen gemacht haben, muss nun von einem erledigt werden. Die Folge: Die verbleibenden Kollegen tragen eine immer größere Arbeitslast. Laut TK-Stressreport 2025 empfinden 2 von 3 Kollegen häufig oder manchmal Stress – Überlastung, Termindruck und ständige Unterbrechungen zählen zu den häufigsten Belastungsfaktoren. Doch wann spricht die Arbeitswissenschaft eigentlich von einer körperlichen oder psychischen Belastung? Und was können Sie als Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber dagegen unternehmen? Tauchen Sie in dieses spannende Thema ein und entlasten Sie die Kollegen mit den richtigen Maßnahmen.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Diese Pflichten hat Ihr Arbeitgeber und diese treffen Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen
Jetzt im August oder spätestens zum 1.9.2026 beginnt das neue Ausbildungsjahr. Ausbildung heißt für Ihren Arbeitgeber, die Zukunft seines Betriebs aktiv mitzugestalten. Das ist in einer Zeit von akutem Fach- und Führungskräftemangel wichtiger denn je. Für Sie als Betriebsrat ist die Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen mit vielen Aufgaben verbunden – etwa Ihren jungen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start ins Berufsleben zu bereiten. Damit Sie darauf hinarbeiten können, sollten Sie die wichtigsten Pflichten Ihres Arbeitgebers sowie Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung kennen.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Können wir Betriebsversammlungen auch virtuell durchführen?
Während der Covid-19-Pandemie haben wir uns an so einiges gewöhnen müssen: Wir waren alle im Homeoffice tätig und haben Meetings per Videokonferenz durchgeführt. Dazu wurden Sonderregelungen geschaffen. Diese galten z. B. auch für die Durchführung von virtuellen Betriebsversammlungen. Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob wir Betriebsversammlungen oder zumindest Teilversammlungen noch virtuell abhalten dürfen.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Das sind Ihre Rechte als Betriebsrat
Bei Betriebsversammlungen sind Sie der Chef. Sie haben deshalb das erste und das letzte Wort … und einige dazwischen. Damit Sie Ihre Möglichkeiten ausschöpfen können, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Als Betriebsrat haben Sie in puncto Betriebsversammlung viele Aufgaben zu erledigen und bestimmen als Organisator (§ 42 BetrVG) auch über die zu diskutierenden Themen.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
So präsentieren Sie einen guten Tätigkeitsbericht
Als Betriebsrat müssen Sie in der Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht abgeben (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das ist Ihre Chance, Ihre Kolleginnen und Kollegen, Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin über die sie betreffenden Themen zu unterrichten und Ihre Sicht der Dinge darzustellen.
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