Nimmt Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin öffentliche Aufträge des Bundes an, muss er bzw. sie in vielen Fällen das seit dem 1.5.2026 geltende Bundestariftreuegesetz (BTTG) beachten. Das heißt, dass er/sie Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigten muss. Ziel des Gesetzgebers ist es, so den Nachteil tarifgebundener Unternehmen bei der Auftragsvergabe auszugleichen und die Tarifbindung zu stärken.