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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Unfall im Homeoffice ist nicht immer Arbeitsunfall
Auch im Homeoffice lauern unerwartete Gefahren. Denn die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Allerdings stellt sich gerade bei einem Unfall im Homeoffice die Frage, ob dieser unfallversichert ist. Das ist nicht immer der Fall, wie Sie der folgenden Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg entnehmen können (9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Denken Sie an diese Eckpunkte
Jeder Fall ist anders. Das gilt auch im Hinblick auf die Erledigung von Aufgaben im Homeoffice. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, wenn Kolleginnen und Kollegen auch bei Bestehen einer Betriebsvereinbarung ihre Vorstellungen von der Telearbeit in einer individuellen Vereinbarung regeln. Wie eine solche aussehen könnte, lesen Sie im Folgenden.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Das gilt für die Beschäftigten bei der mobilen Arbeit
Das BetrVG ist ohne Einschränkung auch auf mobile Arbeitsverhältnisse anwendbar. Ein Telearbeitnehmer bzw. eine Telearbeitnehmerin bleibt Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin des Betriebs. Deshalb sind Sie als Betriebsrat für ihn/sie genauso zuständig wie für die Kollegen, die vor Ort in Ihrem Betrieb arbeiten. Telearbeiter sind sogar ausdrücklich im Gesetz als Arbeitnehmer genannt, für die Sie als Betriebsrat zuständig sind (§ 5 Abs. 1 BetrVG).
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Vorzüge der Telearbeit
Mobile Arbeit bietet sowohl Ihren Kollegen als auch Ihrem Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen. Diese finden Sie in der Übersicht. Sie als Betriebsrat können die aufgelisteten Vorzüge vor allem in den Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber nutzen, um ihn von der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes für einen Kollegen zu überzeugen.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
In welcher Form Ihr Arbeitgeber mobile Arbeit anbieten kann
Es gibt verschiedene Formen der Telearbeit. Allen ist gemein, dass der Kollege bzw. die Kollegin, der bzw. die mobil arbeitet, Arbeitnehmer des Betriebs ist. Die Telearbeiter werden deshalb aufgrund ihres Arbeitsvertrags tätig und sind an Weisungen gebunden. Welche unterschiedlichen Varianten der mobilen Arbeit infrage kommen, wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin sich für Telearbeit entscheidet, lesen Sie im Folgenden.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
So sind Sie zu beteiligen
Ohne die Corona-Pandemie hätte sich das mobile Arbeiten in den deutschen Unternehmen sicher nicht so schnell so weit entwickelt, wie das jetzt geschehen ist. Denn viele Arbeitgeber sind nun viel großzügiger als vor der Pandemie und ermöglichen ihren Beschäftigten, die Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Unabhängig davon, ob ein Einzelner die Entwicklung begrüßt oder nicht, ist klar, dass sie berufliche Realität ist. Sie als Betriebsrat müssen die wichtigsten Parameter kennen und Ihre Mitbestimmung nutzen, damit Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin arbeitnehmerfreundliche Konzepte aufstellt.
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Enthalten in Personalrat aktuell
Homeoffice allein macht noch keinen Arbeitsunfall
Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Das gilt sogar für das Homeoffice – und dann stellt sich natürlich die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).
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Enthalten in Personalrat aktuell
Homeoffice und hybride Arbeitsformen – Rechte und Pflichten für Personalräte im öffentlichen Dienst
Hybride Arbeitsmodelle sind auch im öffentlichen Dienst auf dem Vormarsch. Behörden, Kliniken und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes stehen vor der Herausforderung, Arbeit vor Ort und mobiles Arbeiten miteinander zu verbinden. Sie als Personalrat spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Sie haben umfassende Mitbestimmungsrechte, wenn es um Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und hybride Arbeitsformen geht.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Flexibilisierung, Zeiterfassung, Homeoffice – Was Betriebsräte jetzt zur Arbeitszeit wissen müssen
Inzwischen ist es rund 3 Jahre her, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen und zu dokumentieren (13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21). Seitdem wird eine Reform des Arbeitszeitrechts zur Klärung der Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung gefordert. Abgesehen von einem ersten Entwurf ist bisher nichts geschehen. Gleichzeitig wird das Arbeiten zumindest auch im Homeoffice immer selbstverständlicher. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Aspekte, die Sie als Betriebsrat rund um das Thema Arbeitszeit aktuell wissen müssen.
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