Haben Mitarbeiter die 600-€-Grenze für Gesundheitsleistungen bereits ausgeschöpft oder entspricht die Leistung nicht den Vorgaben der Sozialversicherung, kann Ihr Unternehmen Gesundheitsleistungen auch als Sachbezug im Rahmen der sogenannten Sachbezugsfreigrenze lohnsteuer- und beitragsfrei belassen. Diese Grenze beträgt pro Mitarbeiter und Monat 50 €. Auch damit haben Sie ein Argument für bestimmte Gesundheitsleistungen.