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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Abgaben sparen: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Bagatellgrenze hin
Haben Mitarbeiter die 600-€-Grenze für Gesundheitsleistungen bereits ausgeschöpft oder entspricht die Leistung nicht den Vorgaben der Sozialversicherung, kann Ihr Unternehmen Gesundheitsleistungen auch als Sachbezug im Rahmen der sogenannten Sachbezugsfreigrenze lohnsteuer- und beitragsfrei belassen. Diese Grenze beträgt pro Mitarbeiter und Monat 50 €. Auch damit haben Sie ein Argument für bestimmte Gesundheitsleistungen.
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Freibetrag: Mit geringen Kosten überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber
Schlagen Sie betriebliche Gesundheitsförderung vor, stoßen Sie vielleicht zunächst auf Widerstand. Ihr Arbeitgeber scheut die Kosten und auch die Mitarbeiter müssen grundsätzlich für alle Leistungen Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings gibt es für Gesundheitsleistungen einen steuerlichen Freibetrag. Nutzt Ihr Betrieb diesen, fallen weder für Ihren Arbeitgeber noch für die Mitarbeiter Zusatzkosten an. Damit haben Sie ein weiteres Argument für die Gesundheitsförderung. Arbeiten Sie sich aber gründlich in die Voraussetzungen für den Freibetrag ein, damit dieser hält, was Sie versprochen haben.
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Hier können digitale Gesundheitsmodule sinnvoll sein und weiterhelfen
Aufgrund der Corona-Krise ist die Digitalisierung in allen Unternehmensbereiche rasant vorangeschritten. Auch im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Denken Sie darüber nach, ob die entsprechenden Angebote auch für Ihr Unternehmen infrage kommen. Möglicherweise können Sie damit Kosten sparen und Barrieren für Ihre schwerbehinderten Kollegen überwinden.
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Keine Ressourcen für umfassende Projekte? Auch Einzelmaßnahmen bringen Erfolg
Am wirksamsten ist die betriebliche Gesundheitsförderung auf der Grundlage eines stimmigen, auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Plans. Doch ein ausgeklügeltes Konzept nimmt Zeit und Ressourcen in Anspruch. Ist das für Ihren Betrieb derzeit nicht zu stemmen, beispielsweise wegen einer wirtschaftlichen Krise oder Personalmangels, können Sie zunächst Einzelmaßnahmen vorschlagen und planen. So kommt die Fitness der Belegschaft auch in schwierigen Zeiten nicht zu kurz.
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Gesundheitsförderung: Warum Sie das Thema dringend angehen sollten
Als Schwerbehindertenvertretung beschäftigen Sie sich sehr oft mit dem Thema „Gesundheit“. Zum einen muss der Arbeitgeber Sie bei der betrieblichen Eingliederung schwerbehinderter Kollegen einbinden, zum anderen sind Sie wichtiger Akteur bei der Arbeitssicherheit. Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Kontakte sind auch für die betriebliche Gesundheitsförderung wertvoll. Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber, Sie bei der Planung und Umsetzung aller Maßnahmen frühzeitig einzubinden. So können Ihre schwerbehinderten Kollegen und alle anderen Mitarbeiter ab sofort profitieren.
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Wie Sie den Arbeitgeber von Ihrer Mitarbeit überzeugen
Schreckt Ihr Arbeitgeber davor zurück, Sie oder den Betriebsrat bei der Gesundheitsförderung einzubinden? Verpflichtet ist er dazu nicht und möglicherweise fürchtet er bei zu vielen Mitwirkenden zeitraubende Diskussionen oder unterschiedliche Interessen. Überzeugen Sie ihn davon, Sie zu beteiligen. Denn damit die Maßnahmen letztendlich erfolgreich sind, ist es unerlässlich, Sie und den Betriebs- oder Personalrat frühzeitig einzubeziehen. Lesen Sie hier, welche Argumente Sie speziell für Ihre Mitarbeit anbringen können.
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